Wer bei der Luzerner Kantonalbank ein Konto eröffnen will, der wird mit offenen Armen empfangen – und muss nichts für die Dienstleistung bezahlen. Die Kontoeröffnung ist gratis. Das gilt aber nicht für Menschen mit einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung, die einen Beistand brauchen.
Sie müssen nämlich 120 Franken auf den Banktresen legen, wenn sie bei der Luzerner Kantonalbank ein Konto eröffnen wollen. Das berichtet das Online-Portal Zentralplus. Diese neue Zusatzgebühr verstösst aus Sicht von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit einer Behinderung.
5 Franken im Monat für die Kontoführung
Damit nicht genug: Ab dem 1. Juli will die Luzerner Kantonalbank zudem 60 Franken im Jahr für die Kontoführung in Rechnung stellen. Das sind immerhin 5 Franken im Monat. «Dass Menschen mit Behinderungen mehr für die gleiche Leistung bezahlen sollen, ist nicht akzeptabel», sagt ein Sprecher von Inclusion Handicap zu Zentralplus.
Der Vorwurf der Behindertenorganisation: Es werden ausgerechnet diejenigen zur Kasse gebeten, die es eh schon schwer haben. Nämlich Menschen mit massiven Problemen, die eine umfassende Beistandschaft brauchen, welche die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) anordnet. Die Beistände brauchen einen Zugriff aufs Konto des Betroffenen, um ihre Funktion ausüben zu können.
«Möglichst verursachergerechte Preise»
Genau da setzt die Luzerner Kantonalbank bei der Begründung der neuen Gebühr an. «Bereits seit längerer Zeit verfolgen wir die Strategie, die Preise für unsere Produkte und Dienstleistungen möglichst verursachergerecht – und damit auch fair für alle unsere Kundinnen und Kunden – zu gestalten und betriebswirtschaftlich unerwünschte Quersubventionen möglichst zu vermeiden», sagt ein Sprecher der Luzerner Kantonalbank.
Für das Finanzhaus sei die Eröffnung und Bewirtschaftung von Beistandskonten personell und administrativ sehr aufwendig und kostenintensiv. Und: Auch die Kesb würde schliesslich Gebühren verlangen für ihre Dienstleistungen. Inclusion Handicap sieht das anders: Es sei Teil des Grundauftrages einer Bank, Kontos zu eröffnen und zu führen – und zwar für alle Menschen. (pbe)