Whistleblower
EU-Parlament beschliesst gesetzlichen Schutz für Informanten

Das EU-Parlament hat gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden endgültig verabschiedet. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Strassburg für die Einigung, die zuvor mit den Mitgliedstaaten erzielt worden war.
Publiziert: 16.04.2019 um 16:04 Uhr

Menschen, die Missstände wie Korruption oder Steuerhinterziehung melden möchten, sollen künftig rechtlichen Schutz etwa vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes geniessen.

Grundsätzlich sieht die Richtlinie ein dreistufiges Verfahren vor. Informanten sollen zunächst eine unternehmens- oder behördeninterne Stelle über die Missstände unterrichten. Hilft das nicht, soll eine öffentliche Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden. Erst in letzter Instanz können sie sich an die Öffentlichkeit wenden.

Das EU-Parlament hat in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen von diesem System durchgesetzt. So wird der Weg über interne Kanäle nur vorgeschrieben, wenn das Problem tatsächlich auf diesem Weg gelöst werden kann. Auch wenn der Hinweisgeber etwa Vergeltungsmassnahmen durch Vorgesetzte riskiert, darf er sich direkt an eine zuständige Behörde wenden.

In bestimmten Fällen sind Hinweisgeber künftig auch rechtlich geschützt, wenn sie sich direkt an die Öffentlichkeit wenden, etwa mittels der Medien. Als Beispiel für ein solches Szenario nannte die EU-Kommission eine Situation, in der «die betreffenden Behörden und der Straftäter Absprachen getroffen haben".

Der Rat der Mitgliedstaaten muss die Richtlinie nun noch formell annehmen, bevor sie von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt wird.

Informanten spielten in den vergangenen Jahren eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung, Datenmissbrauch oder Dopingskandalen. Mit am bekanntesten ist der US-Informant Edward Snowden. Er hatte 2013 Dokumente des US-Geheimdienstes NSA zu weltweiten Überwachungsprogrammen an die Öffentlichkeit gebracht und musste darauf nach Russland fliehen.

(SDA)

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