Dort muss sich niemand nach einem Umzug bei irgendeinem Amt melden, es existiert keine polizeiliche Meldepflicht.
Niemand kann einen daher finden, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Und wenn man doch einmal gefunden wurde: Einfach ein paar Strassen weiterziehen und schon gibt es erst einmal wieder Ruhe vor der oder dem Ex.
Als Schweizer muss man sich allerdings vor der Einreise im Home Office eine Aufenthaltserlaubnis erteilen lassen. Erst danach heisst es: abtauchen.