Am 3. April erschien die Reportage «Pflegeboom im Land des Lächelns - Lebensabend unter Palmen», in der verschiedene Bewohnerinnen und Bewohner des Heims in Thailand abgebildet und mit Namen, Herkunftsort und Alter identifiziert werden.
Dafür hatte der BLICK nur die Einwilligung des Heimleiters eingeholt, nicht aber jene der Betroffenen oder deren Vertreter, wie der Presserat in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Damit hätten «Blick» und blick.ch den Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild verletzt. Diese beiden Punkte stellten ein sehr hohes Rechtsgut dar. Beschwert gegen die Berichterstattung hatte sich der Lebenspartner einer der abgebildeten Patientinnen. (SDA/mur)