Das überrascht einige Wählerinnen und Wähler. So hat etwa Maurice Chevrier, der zuständige Dienstchef des Kantons Wallis, mehrere Telefonanrufe von erstaunten im Ausland lebenden Schweizer Staatsangehörigen erhalten, wie er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Sobald er den Anrufern erklärt habe, dass es sich dabei um kantonales Recht handle, hätten sie es verstanden.
Im Kanton Waadt etwa wurde diese Bestimmung immer wieder bekämpft. Zunächst bei der Erarbeitung der Verfassung im Jahr 2000 und später im Jahr 2016 mit der Eingabe einer Motion. Diese wurde in der Zwischenzeit in ein Postulat umgewandelt und ist noch nicht abschliessend behandelt worden.
Die Auslandschweizerinnen und -schweizer aus der Waadt haben sich jedoch offenbar an diesen Umstand gewöhnt. Es seien seither keine Änderungsbegehren mehr eingegangen, sagt der zuständige Beamte Vincent Duvoisin.
Möglich ist die Teilnahme an den zweiten Wahlgängen der Ständeratswahlen in Bern, Freiburg, im Jura sowie in acht weiteren Kantonen. Nur: Wenn die Wählenden zu weit weg wohnen, müssen sie auf ihr Wahlrecht verzichten. Fehlende Poststellen oder ineffiziente Postdienste hindern sie daran, ihre Stimme rechtzeitig abgeben zu können.
Das Problem sei, dass die Staatskanzleien von den Postdiensten im Ausland abhängig seien, sagt etwa Nicolas Fellay von der Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Die Poststellen seien gerade ausserhalb der EU langsamer. Beispielsweise brauche es mehr als drei Wochen, bis das Wahlmaterial im Süden von Brasilien angekommen sei. Und nochmals so lange, bis es wieder zurück sei.
In diesem Fall reiche die Zeit nicht einmal für die ordentlichen Wahlen. Gemäss Bundesrecht über die politischen Rechte können die Kantone das Wahlmaterial den Auslandschweizern fünf Wochen vor den Wahlen zukommen lassen. Rekurs einlegen im Fall, dass das Wahlmaterial dennoch zu spät angekommen ist, können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer allerdings nicht.
Die Bundeskanzlei, die sich dieses Problems bewusst ist, hat mehrere Massnahmen umgesetzt, um die Situation zu verbessern. So beispielsweise bei der Frist zum Versand der Unterlagen. Im Jahr 2015 konnten die Kantone die Wahlcouverts spätestens bis zehn Tage vor dem Wahltag verschicken. Heute beträgt das Minimum drei Wochen.
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich zudem nicht mehr alle vier Jahre bei der Wahlgemeinde melden. Wählende im Ausland werden zudem erst dann aus dem Register gestrichen, wenn ihre Stimmunterlagen zum dritten Mal nacheinander zurück gekommen sind. Die Massnahmen scheinen jedoch nicht zu funktionieren. Von den rund 760'000 Auslandschweizern sind nur rund 180'000 auf einer Wählerliste eingetragen.
Eine Lösung, um die Stimmabgabe zu vereinfachen oder überhaupt erst zu ermöglichen, wäre die elektronische Stimmabgabe. Die Bundeskanzlei prüft die Wiedereinführung des Systems - nach dem Wegfall des System der Post - nun in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Wahlbüros in Konsulaten oder Botschaften sind derzeit kein Thema.
Die Angehörigen von Schweizer Vertretungen im Ausland müssen sich nicht mit solchen Problemen herumschlagen. Sie können ihre Wahlunterlagen mit der Diplomatenpost empfangen und senden.
(SDA)