Die Kommission informierte am Freitag vor den Medien in Sitten über ihren Entscheid. Der Beschluss gegen eine Neuauszählung fiel demnach einstimmig bei einer Enthaltung. Den Antrag auf eine Neuauszählung hatte die Christlich-Soziale Partei des Oberwallis (CSPO) im Juni 2017 eingereicht.
Bereits im vergangenen November hatte die Kommission diesen abgelehnt. Die Kommission musste aber noch einmal über die Bücher, nachdem der Grossrat einem Rekurs der CSPO-Fraktion zugestimmt hatte. Knapp drei Monate später kommt die Kommission zum gleichen Schluss wie zuvor: Keine Neuauszählung.
Auch die Begründung ist die gleiche. Die Unregelmässigkeiten seien bereits während der Validierung der Wahlresultate Ende März 2017 durch Parlament und Regierung bekannt gewesen, hiess es. Die Frist für den Rechtsweg sei nicht eingehalten worden. Zudem seien seither keine neuen Fakten zum Fall aufgetaucht.
Der Kommission betonte weiter, dass sie nicht über die Schwere des Wahlbetrugs hinwegsehe. Der Täter, ein ehemaliges Mitglied der SVP Oberwallis, wurde vom Bezirksgericht Brig zu zu zwölf Monaten Gefängnis mit drei Jahren Bewährung und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Er hatte in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp rund 190 Wahlzettel aus Briefkästen gefischt und gefälscht.
Die Kommission befasste sich nach dem Entscheid des Kantonsparlamentes mit drei möglichen Szenarien: Neuauszählung der Stimmen, gütliche Einigung zwischen den Parteien oder Annullierung der Wahlen vom März 2017.
Eine Nachzählung der Stimmen lehnt die Kommission ab, «weil diese keine Garantie dafür bietet, dass die Auswirkungen des Betrugs auf das Ergebnis wirksam korrigiert werden. Das Bezirksgericht Brig war in einem Urteil im vergangenen September zum Schluss gekommen, dass es nicht nachvollziehbar sei, welche Kandidaten wie viele Stimmen vom Beschuldigten erhalten haben. Gleich argumentierte die Kommission beim Szenario einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien.
Für die Justizkommission wären Neuwahlen im Wahlkreis Brig die einzige Option. Sie hält diese aber für unverhältnismässig - vor allem wegen der Kosten. Die Justizkommission hat sich deshalb ans Büro des Grossen Rates gewandt, um eine Lösung zu finden.