Wie zu Beginn der Debatte schloss sich die Mehrheit der Abgeordneten dem Standpunkt der Justizkommission des Grossen Rates an. Die Kommission hatte den Betrug offensichtlich verurteilt, hielt aber die Durchführung von Neuwahlen für unverhältnismässig.
Zwei externe Rechtsgutachter kamen ebenfalls zum Schluss, dass eine Neuauszählung unverhältnismässig sowie rechts- und verfassungswidrig wäre. Die Ratsmitglieder erteilten dem Antrag der CSP Oberwallis schliesslich mit 89 zu 14 Stimmen bei 17 Stimmenthaltungen eine Abfuhr. Die Partei sah sich um einen Sitz zu Gunsten der SVP im Walliser Parlament betrogen.
Bei den Kantonswahlen im März 2017 hatte ein 31-jähriger Oberwalliser in Brig, Naters und Visp rund 190 Stimmzettel aus Briefkästen gefischt und gefälscht. Der Mann, ein damaliges SVP-Mitglied, wurde vom Bezirksgericht Brig zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.
(SDA)