Nach den verheerenden Terror-Anschlägen von Paris und Brüssel ergreifen die europäischen Behörden nun erste Massnahmen. Heute hat die EU die sogenannte PNR-Richtlinie (Passenger Name Record) verabschiedet. Damit erhalten die Behörden tiefe Einblicke in die Daten der Reisenden.
Konkret geht es um die Fluggastdatensätze, welche die Fluggesellschaften von jedem Passagier anlegen. Darin enthalten sind Angaben über Namen, Reisedaten und -routen, Sitznummern, Gepäckangaben und Zahlungsarten. All diese Informationen werden von den Airlines zukünftig an die EU-Staaten abgegeben und sechs Monate lang unanonymisiert gespeichert.
Von der Neuerung betroffen sind internationale Flüge in oder aus einem EU-Mitgliedstaat. Damit werden in Zukunft auch Schweizer Fluggäste, die aus der Schweiz in ein EU-Land oder umgekehrt reisen, von der Anpassung betroffen sein.
PNR-Daten sollen helfen, Dschihad-Reisen zu verhindern
Auf Anfrage von BLICK bestätigt das Bundesamt für Polizei (fedpol), dass auch die hiesigen Behörden die zukünftige Nutzung von PNR-Daten in Erwägung ziehen. «Im Vordergrund dieser Prüfung steht die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Nutzen sowie datenschutzrechtliche Fragen», heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme. Bis Ende 2017 würden dazu Abklärungen durchgeführt.
Beim fedpol glaubt man besonders im gegenwärtigen Kampf gegen Extremisten, die sich im Ausland der Terrormiliz IS anschliessen wollen, an die Wirksamkeit der PNR-Daten. Die Analyse könne Rückschlüsse auf die üblichsten Routen von Terroristen ermöglichen. «Im Rahmen von Ermittlungen können diese Daten dabei helfen, Reisen von dschihadistisch motivierten Personen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.»