Das deutsche Justiz- und Verbraucherschutzministerium erklärte gegenüber der «Welt» vom Montag, die rechtlich vorgesehene Begrenzungsmöglichkeit der Haftung auf 110 Millionen Euro beziehe sich «nur auf Kostenerstattungsansprüche, nicht auf die unmittelbar vom Versicherer zu tragenden Kosten der Rückbeförderung". Die deutsche Tochtergesellschaft von Zurich sieht darin laut «Welt» aber eine «absurde Interpretation des Gesetzes".
Die deutsche Thomas Cook hatte Ende September ihre Insolvenz erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie laut «Bild am Sonntag» rund 660'000 Buchungen im Wert von 500 Millionen Euro. Die Rückholung gestrandeter Feriengäste aus dem Ausland nach Deutschland kostete 80 Millionen Euro, wie im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestags bekannt wurde - das wäre ein Grossteil der Versicherungssumme von 110 Millionen Euro.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in erster Linie die Zurich-Versicherung in der Pflicht, die Schäden der Verbraucher auszugleichen, wie vzbv-Experte Felix Methmann zudem der Zeitung «Welt» sagte. Die Vorauszahlungen der Reisenden sowie die geschätzten Kosten einer Rückbeförderung auch im Fall der Insolvenz eines der grössten Reiseveranstalters müssten von der Versicherung abgedeckt sein. Das alles sei der Versicherungsgesellschaft bekannt.
«Es ist offensichtlich, dass im Falle der Insolvenz von Thomas Cook lediglich 110 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen», sagte Methmann weiter. Der vzbv, Grüne und Linke hatten schon vor der Pleite von Thomas Cook gefordert, die Garantiesumme deutlich anzuheben - und zwar auf 300 Millionen Euro.
Dies war im Tourismus-Ausschuss am Mittwoch von den Vertretern der anderen Parteien zurückgewiesen worden. Eine Anhebung werde zur Folge haben, dass sich Pauschalreisen verteuerten und kleinere Anbieter in Schwierigkeiten geraten könnten. Mit einer Insolvenz von der Dimension der Thomas-Cook-Pleite habe niemand rechnen können, wurden Regierungsvertreter zitiert.
(SDA)