Zivota Todorovic (44) hat fünf Jahre lang für die Zürcher Stadtpolizei Parkbussen ausgestellt, über 20'000 Stück. Im Dezember 2016 will er an einem Lieferwagen, der mitten auf einer Kreuzung im Parkverbot steht, eine Busse anbringen. Als er den Bussenzettel zückt, stürmt der Falschparkierer zum Fahrzeug, will trotz Rufe wegfahren – und streift Todorovic mit dem Rückspiegel.
Die Situation eskaliert, Fäuste fliegen. Todorovic alarmiert die Polizei, der Falschparkierer wird vorübergehend festgenommen. Die Sache landet beim Staatsanwalt.
Der Staatsanwalt verklagt den Falschparkierer – und den Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich. Ersterem wirft er Gewalt und Drohung gegen Beamte und vorsätzliche einfache Körperverletzung vor. Todorovic soll sich wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung verantworten.
Todorovic sagt aus, dass er in Notwehr handelte
Der Zürcher gibt schon am Tatort zu, den Falschparkierer geschlagen zu haben. «Ich handelte in Notwehr», sagt er zu BLICK. Sein Gegenüber streitet alles ab. Aussage steht gegen Aussage. Todorovic wird wegen der Tätlichkeit für schuldig befunden, mit einer 600-Franken-Busse wäre die Sache vermeintlich erledigt. Der Falschparkierer wird mangels Beweisen freigesprochen.
Doch dann hat Todorovic Pech. Bei der Urteilsverkündung Anfang 2018 kritisiert der Bezirksrichter den Staatsanwalt. Er zeigt sich genervt, dass er über eine solche Kleinigkeit befinden musste – ein einfacher Strafbefehl hätte genügt. Die Staatsanwaltschaft kontert und strengt gleich zwei Verfahren an. Ein erfolgloses gegen den Bezirksrichter, ein folgenreiches gegen Todorovic. Denn der Staatsanwalt fordert die Verschärfung des Urteils. Er habe sich sehr wohl der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Todorovic dazu: «Ich wurde zum Spielball zwischen Bezirksrichter und Staatsanwalt.»
Plötzlich wird aus der Tätlichkeit eine Körperverletzung
Tatsächlich stuft das Obergericht Todorovics Schlag gegen den Falschparkierer im Oktober 2019 neu als einfache Körperverletzung «in einem leichten Fall» ein. Eine fatale Nuance. Nun hat er nämlich einen Eintrag im Strafregister, wird umgehend entlassen.
Todorovic ist geschockt. Es sei verheerend, dass ein Mitarbeiter von der Stadtpolizei Zürich, der bei seiner Berufsausübung beleidigt und bedroht werde, vom Arbeitgeber fallen gelassen wird: «Völliger Verhältnisblödsinn!»
Stadtpolizei verteidigt die Kündigung
Stadtpolizei-Sprecherin Judith Hödl dazu: «Aufgrund des zweitinstanzlich verschärften Urteils und weil das Vertrauen der Bevölkerung in die Stadtpolizei durch das Fehlverhalten des Mitarbeiters leidet, hat sich das Kommando entschieden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.»
Man habe ihm aber «unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und als Entgegenkommen» statt einer einseitigen Kündigung eine «im gegenseitigen Einvernehmen» angeboten, so Hödl. Und man zahle die Untersuchungskosten und Gerichtsgebühren von mehreren Tausend Franken.
Todorovic hilft es kaum: «Ich habe schon 87 Bewerbungen geschrieben. Doch niemand will jemanden, der vorbestraft ist.»