Beginnt die Corona-Kurve in der Schweiz abzuflachen?
1:35
Weniger Neuansteckungen:Beginnt die Corona-Kurve in der Schweiz abzuflachen?

Weniger Neuansteckungen in letzten drei Tagen
Beginnt die Corona-Kurve in der Schweiz abzuflachen?

In der Schweiz liegt das Risiko, an Corona zu erkranken und daran zu sterben, relativ tief im Vergleich mit anderen Ländern. Nach dem Ergreifen von drastischen Massnahmen durch den Bund zeichnet sich womöglich eine Trendwende ab: Die Corona-Kurve flacht seit Samstag ab.
Publiziert: 24.03.2020 um 03:31 Uhr
|
Aktualisiert: 24.03.2020 um 11:54 Uhr
1/5
Ein Killervirus geht um die Welt.
Foto: Johns Hopkins Universität

Stand Dienstagfrüh, 24. März, waren in der Schweiz offiziell 8795 Menschen mit dem Covid-19-Virus infiziert. 120 starben daran, 131 gelten laut den Echtzeitdaten der Johns Hopkins Universität als geheilt. Das ergibt ein Corona-Sterblichkeitsrisiko von bislang 1,31 Prozent in der Schweiz, wenn man sich mit dem Virus infiziert hat.

Die weltweit höchste Sterblichkeitsrate weist Italien auf: Bei total 63'927 Infizierten und lediglich 7432 Geheilten liegt diese bei 8.51 Prozent. Das Sterblichkeitsrisiko in Spanien, das gegenwärtig nach Italien und China die drittmeisten Corona-Todesfälle weltweit aufweist, liegt bei 6,33 Prozent.

Auf Bevölkerungszahlen umgerechnet heisst das, dass in der Schweiz auf 100'000 Menschen soweit 1,4 Corona-Todesfälle erfolgten. In Italien sind es zehn Todesfälle pro 100'000 Einwohnern, in Spanien 4,9, in Deutschland erstaunlich niedrige 0.14. Auch das Sterblichkeitsrisiko von Infizierten liegt in Deutschland bei tiefen 0,523 Prozent, weiter unter den Zahlen der von der Pandemie am meisten betroffenen Länder Europas.

Kurve der Neuinfektionen in der Schweiz flacht ab - Trendwende?

Die bestätigten Infektionen in der Schweiz und auch in Deutschland haben sich gegenwärtig etwa alle vier Tage verdoppelt. In Italien war die Lage ähnlich. Inzwischen ist die Verdoppelungszeit auf mehr als sechs Tage gesunken, die Ausbreitung des Virus hat sich verlangsamt. Zum Vergleich: Die Kurve Südkoreas flachte früher und stärker ab als jene Italiens. Südkorea hatte rasch reagiert und früh Schulen geschlossen und weitere Massnahmen ergriffen.

Dank den Lockdown-Massnahmen in der Schweiz ist es nicht ausgeschlossen, dass die Kurve im Land bald so abflacht, wie es in Südkorea geschehen ist. Tatsächlich verzeichnen die Onlinedaten der Johns Hopkins Universität nach dem scharfen Anstieg der Infektionen am 19. März ein sachte Abflachung der Kurve seit dem 22. März.

Bedeutet dies eine Trendwende? Am Montag gab es in der Schweiz offiziell 1019 neue Corona-Fälle. Am Sonntag hatten Kantone noch 1072 Neuinfektionen gemeldet. Am Samstag waren es 1108. Freitag markierte den vorläufigen Höhepunkt mit 1380 Neuinfizierten.

Viele Infizierte, wenige Tote: Was macht Deutschland zum Sonderfall?

Aus Berlin heisst es offiziell, die Infektionskurve im Land flache bereits ab. Zu verdanken sei dies einer Kombination aus jungen, resistenteren Patienten, genügend Betten auf Intensivstationen und der Entschlossenheit der Behörden, jeden Fall zu finden.

Die «Bild» zitiert den Virologen Professor Jonas Schmidt-Chanasit, Deutschland habe die «Ausbreitung des Virus früh erkannt, dadurch konnten wir schnell mit Hygienemassnahmen reagieren».

In Epizentren wie Italien oder im chinesischen Wuhan blieb der Erreger länger unentdeckt und konnte sich still verbreiten. Denn ein Infizierter steckt durchschnittlich drei Menschen mit dem Virus an, auch wenn er selbst keine Symptome habt.

Folgen bald italienische Verhältnisse?

Können die vergleichsweise tiefen Zahlen bei unserem nördlichen Nachbarn auch damit zu tun haben, dass Frankreich, Österreich und die Schweiz die Epidemie-Wellen dämmen, die von Italien und Spanien ausgehen?

In Deutschland wird dennoch davor gewarnt, dass es zu früh sei, um zu sagen, ob die aktuellen Zahlen ein genaues Bild vermitteln. Langfristig würden keine grossen Unterschiede in der Sterblichkeitsrate erwartet, zitiert die «Daily Mail» Lothar Wieler (61), Leiter des Robert Koch-Instituts, der deutschen Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten.

Als Faustregel unter Medizinern gilt, dass Italien im Verlauf der Krise etwa 18 Tage Vorsprung hat. Die Sterblichkeitsraten einzelner Länder werden davon abhängen, wie viele Menschen sich in der letzten Woche mit dem Virus infiziert haben. Je mehr unerkannte Infizierte, desto schwieriger wird eine ausreichende Behandlung. (kes)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?