Die Teenagerin werde psychologisch betreut und sei einer spezialisierten Fachstelle übergeben worden, teilt die Oberstaatsanwaltschaft Aargau mit. Sie macht auf Anfrage keine Angaben zum genauen Alter der jungen Frau.
Gegen die Bordellbetreiberin sei ein Strafverfahren wegen Förderung der Prostitution von Minderjährigen sowie möglicherweise qualifiziertem Menschenhandel eröffnet worden. Für die 58-Jährige werde Untersuchungshaft beantragt.
Sie steht unter dringendem Tatverdacht, die Teenagerin sexuell ausgebeutet zu haben. In Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden fanden am Mittwoch Hausdurchsuchungen in zwei Aargauer Gemeinden statt.
Hinweis führte zu Kontrolle
Die Kantonspolizei war nach einem Hinweis zur Kontrolle des Bordells ausgerückt. Bei einer Angestellten hätten Zweifel am Alter bestanden. Die vorgefundenen Ausweisdokumente hätten nicht zur Person gepasst, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.
Die Justizbehörden im Aargau haben einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Menschenhandels und der strukturellen Kriminalität gesetzt. Der Kanton schuf in diesem Jahr drei zusätzliche Stellen, in nächsten Jahr kommen fünf weitere hinzu.
Die Opfer von Menschenhandel sind gemäss Oberstaatsanwaltschaft sehr oft durch Abhängigkeiten an die Täter gebunden. Weil das Problem immer mehr wahrgenommen werde, wagten sich Menschen, Verdachtsmomente zu äussern. Mehr Opfer fragten bei den Behörden um Schutz und Hilfe nach. (SDA/noo)