Wenige Stunden zuvor war das Urteil gegen seinen Mandanten vor einem Gericht im New Yorker Stadtteil Brooklyn ergangen.
In den USA führt ein Berufungsantrag nicht zu einer Neuaufnahme des Verfahrens. Der zuständige Richter muss lediglich prüfen, ob die erstinstanzliche Entscheidung im Einklang mit dem geltenden Gesetz zustande kam. Die Entscheidung über die Berufung wird erst in einigen Monaten erwartet.
Guzmán hatte seine Haftstrafe am Freitag in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Bundesstaat Colorado angetreten. Der Mexikaner galt einst als der mächtigste Drogenbaron der Welt. Ein halbes Jahr nach seiner letzten Flucht im Juli 2015 wurde er in seinem Heimat-Bundesstaat Sinaloa festgenommen und ein Jahr später an die USA ausgeliefert.
Im November begann in New York «El Chapos» Prozess. Im Februar wurde er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter wegen Drogenschmuggels in grossem Stil, Waffenhandels und Geldwäsche. Als Strafmass setzte das New Yorker Gericht am Mittwoch eine lebenslange Haft plus symbolische weitere 30 Jahre fest.
(SDA)