Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat den früheren gambischen Innenminister wegen mehrfacher qualifizierter Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft forderte lebenslänglich.
Das Gericht sprach Sonko der mehrfachen vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der mehrfachen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Eingestellt wird das Verfahren in den Vergewaltigungsfällen. Das Gericht hat zudem eine Landesverweisung von zwölf Jahren angeordnet.
Zur Frage der Zuständigkeit der Strafkammer führte das Gericht aus, dass die Schweiz aufgrund des Weltrechtsprinzips die von Sonko als Mittäter begangenen Taten gegen die Zivilbevölkerung in Gambia verfolgen dürfe. Die zu Beginn des Jahres 2011 in der Schweiz in Kraft getretenen Strafbestimmungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien anwendbar, auch wenn die ersten Taten auf das Jahr 2000 zurückgehen. Diese seien 2011 noch nicht verjährt gewesen.
Bundesanwaltschaft zufrieden
Sonkos Taten fallen in den Zeitraum von Januar 2000 bis September 2016. Die Verbrechen hat der Gambier mehrheitlich in Mittäterschaft mit dem damaligen Präsidenten des westafrikanischen Landes, Yahya Jammeh, sowie Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten begangen. Sie fanden im Rahmen eines systematischen und ausgedehnten Angriffs gegen die Zivilbevölkerung statt. Sonko amtete bis zu seiner Entlassung im September 2016 über Jahre hinweg als Innenminister.
Die Bundesanwaltschaft zeigte sich mit der Verurteilung zufrieden. Für die Schweizer Justiz sei das Urteil ein weiterer Meilenstein im Bereich Völkerstrafrecht, hält Sabrina Beyeler, Staatsanwältin des Bundes in einem schriftlichen Statement fest. Der Entscheid zeige, dass solche Verbrechen konsequent verfolgt und bestraft würden und unterstreiche das hohe Engagement der Schweiz und der Bundesanwaltschaft in diesem Bereich.
Auch für die Opfer aus Gambia sei es ein wichtiger Entscheid. Sie hätten grosse Anstrengungen unternommen, um am Verfahren teilzunehmen und auszusagen. Die Schweiz leiste einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung der Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene. Die Bundesanwaltschaft wird das Urteil, sobald es schriftlich vorliegt, analysieren und dann über die weiteren Schritte entscheiden.