Urteil im Fall Kümmertshausen TG
Freisprüche für ehemalige Thurgauer Staatsanwälte

Zwei Juristen wurde im Zusammenhang mit dem Fall Kümmertshausen Amtsmissbrauch vorgeworfen. Jetzt wurden sie freigesprochen.
Publiziert: 17.05.2023 um 09:18 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2023 um 11:35 Uhr
Wie bei den Verfahren um das Tötungsdelikt Kümmertshausen gab es auch bei der Verhandlung gegen die früheren Staatsanwälte in Frauenfeld grössere Sicherheitsvorkehrungen. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Eine ehemalige Thurgauer Staatsanwältin und ein früherer Staatsanwalt sind am Mittwochmorgen vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden. Ihnen wurde unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen.

In seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid sprach das Bezirksgericht Frauenfeld die früheren Staatsanwälte von den Vorwürfen frei. Die Anklage hatte wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch für beide eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen verlangt.

Personen abgehört?

Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit dem Verfahren zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen TG, das die beiden Staatsanwälte bis 2015 leiteten. Einer der Beschuldigten aus diesem Verfahren hatte Klage eingereicht.

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Dabei sollen sie einen Satz in einer Befragung nicht protokolliert haben. Weiter wurde ihnen vorgeworfen, eine Vernehmung sei durchgeführt worden, obwohl sie gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt war. Weiter seien bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört worden, für die keine Genehmigung vorlag. Die Protokolle wurden danach zu den Akten genommen.

In der Urteilseröffnung stellte der vorsitzende Richter fest, es habe sich allenfalls um Verfahrensfehler gehandelt. So sei nicht erstellt, ob der angeklagte Staatsanwalt den fraglichen Satz gehört habe. Die Schwelle der Urkundenfälschung im Amt sei nicht erreicht worden.

5000 Franken Genugtuung

Bei der Befragung mit dem falschen Pflichtverteidiger sei kein Druck auf den Beschuldigten ausgeübt worden und es sei diesem auch kein Nachteil zugefügt worden.

Zum Umfang der Telefonüberwachung habe es sich widersprechende Entscheide des Bezirksgerichts Kreuzlingen und des Obergerichts gegeben. Zudem sei unklar, wann die Protokolle zu den Akten genommen worden seien. Weil die Rechtslage derart unsicher gewesen sei, könne es sich allenfalls noch um einen Verfahrensfehler handeln. Das Gericht sprach für die beiden angeklagten Staatsanwälte eine Genugtuung von je 5000 Franken aus.

Die Anklage hatte wegen Urkundenfälschung im Amt und mehrfachem Amtsmissbrauch je eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen verlangt. Die beiden Verteidigungen forderten Freisprüche. Der Entscheid des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (SDA)

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