Urheberrecht
Ständerat vertagt Entscheid über Klausel für Medienverlage

Der Ständerat will die Entwicklung in der EU abwarten, bevor er über die Revision des Urheberrechts entscheidet. Er hat am Dienstag entschieden, die Vorlage an seine Kommission zurückzuweisen.
Publiziert: 12.03.2019 um 09:39 Uhr

Oppositionslos hiess der Rat einen Antrag von Pirmin Bischof (CVP/SO) gut. Die vorberatende Kommission erhält damit den Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen.

Grund für den Entscheid ist eine umstrittene Ergänzung, welche die Kommission angebracht hatte: Sie will Google und Facebook zu Gunsten der Medienverlage zur Kasse bitten. Die Betreiber von Internet-Plattformen sollen künftig den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Dabei geht es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.

Die Internet-Plattformen können auf diesem Weg Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und damit Geld verdienen - aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzerinnen und Nutzer begnügen sich nämlich unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link, der sie auf das Medienportal führen würde.

Über eine Entschädigungsregelung wird derzeit auch in der EU gestritten, unter dem Titel «Leistungsschutzrecht". Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit den Schwierigkeiten der Medienbranche wegen der wegbrechenden Werbeeinnahmen. Die Kritiker bezweifeln, dass die Probleme so gelöst werden können. Auch die konkrete Ausgestaltung der Regel ist umstritten.

Der Vorschlag der Kommission sei noch nicht ausgegoren, lautete der Tenor im Ständerat. Mit dem Vorschlag der Kommission hätte die Schweiz das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet, stellte Anita Fetz (SP/BS) fest. Für die Umsetzung bräuchte es Upload-Filter. Das wäre weder im Sinne der Nutzer noch in jenem der Journalistinnen. Insbesondere die kleinen Verlage und die freien Journalisten würden eingeschränkt.

Pirmin Bischof erinnerte daran, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit allen wichtigen Playern eingesetzt hatte, die Agur 12. Dies im Wissen darum, wie schwierig es sei, beim Urheberrecht die gegenläufigen Interessen unter einen Hut zu bringen. Die Arbeitsgruppe habe es tatsächlich geschafft, einen Kompromiss zu finden. Die Entscheide der Kommission wichen nun aber erheblich davon ab. Dafür brauche es eine gute Begründung.

Für ein Leistungsschutzrecht machte sich Géraldine Savary (SP/VD) stark. Sie hob die Bedeutung der Medien für die Gesellschaft hervor. Wenn die EU sich für ein Leistungsschutzrecht entscheide, riskiere die Schweiz, sich zu isolieren. Das hätte dramatische Konsequenzen für die Medien im Land. Auch Savary wehrte sich aber nicht dagegen, die Regelung nochmals in der Kommission zu diskutieren.

Hannes Germann (SVP/SH) zweifelte am Nutzen der Rückweisung. Eine erneute Diskussion in der Kommission werde die schwierigen Entscheide nicht erleichtern, stellte er fest. Die Kommission habe sich eingehend mit der Vorlage befasst.

Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte fest, dass der Vorschlag der Kommission weiter gehe als jener, der in der EU zur Debatte stehe. Ausserdem sei umstritten, ob das Leistungsschutzrecht überhaupt geeignet sei, das Ziel zu erreicht.

In Deutschland und Spanien, wo es bereits eingeführt sei, habe es nicht zum Erfolg geführt. Weiter gab Noser zu bedenken, dass in der EU zwar Ende März entschieden werde, möglicherweise aber nicht abschliessend.

Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Regelung in der EU äusserst umstritten sei. In Deutschland gingen die Menschen auf die Strasse, weil sie um das freie Internet fürchteten.

Eine Klausel zugunsten der Medienverlage stand auch im Nationalrat zur Diskussion, in Form eines Einzelantrags. Die grosse Kammer sprach sich mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen dagegen aus. Die Ständeratskommission befasst sich nun nochmals eingehend mit möglichen Regelungen.

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