Unkrautvernichter
EU-Gericht: Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen öffentlich gemacht werden. Dies entschied der EU-Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
Publiziert: 11.03.2019 um 14:56 Uhr

Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde (EFSA), entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, schrieben Luxemburger Richter.

Vier EU-Parlamentarier hatten gegen die EU-Behörde geklagt, weil diese ihnen den Zugang zu Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat teilweise verwehrt hatte.

Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, welche die Studien vorgelegt hatten - unter anderem der mittlerweile vom Agrar- und Pharmariesen Bayer übernommene US-Saatgutkonzern Monsanto.

Gemäss dem EU-Gerichtshof gibt es ein Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu solchen Informationen. Dieses Interesse bestehe nicht nur darin zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt werde.

Die Öffentlichkeit sollte auch verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann, schrieben die Richter weiter.

Die Lebensmittelbehörde erklärte nun, sie begrüsse, dass das Urteil Orientierung beim öffentlichen Zugang zu Dokumenten schaffe. Das Urteil werde zunächst noch eingehend analysiert, hiess es. Innerhalb von zwei Monaten kann gegen das Urteil vorgegangen werden.

Umweltschützer, Grüne und Sozialdemokraten bewerteten das Urteil aus Luxemburg als grossen Erfolg. «Die Entscheidung des Gerichts wird mehr Klarheit in die öffentliche Diskussion um Pestizide bringen", sagte die deutsche Sozialdemokratin im EU-Parlament, Susanne Melior.

Die Greenpeace-Lebensmittelexpertin Franziska Achterberg sagte: «Es ist schockierend, dass EFSA vor Gericht daran erinnert werden musste, dass ihre Aufgabe der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist, nicht der Schutz der Geschäftsinteressen von Glyphosatherstellern."

"Jetzt wird ans Tageslicht kommen, was die Geschäftemacher uns vorenthalten wollten. Wir müssen jetzt auf sofortige Herausgabe aller Studien drängen und diese umgehend analysieren", sagte der EU-Abgeordnete der Grünen, Martin Häusling.

Hintergrund des Urteils ist der monatelang Streit um die weitere Nutzung von Glyphosat in der EU. Das Mittel war 2017 von den Mitgliedsstaaten für weitere fünf Jahre zugelassen worden.

Zwar stufte die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat im März 2015 als «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ein. Die EU-Lebensmittelbehörde sowie die EU-Chemikalienagentur ECHA sahen dafür aber keine Bestätigung.

In der Schweiz darf Glyphosat eingesetzt werden. Doch der Verkauf des umstrittenen Herbizids ist rückläufig. 2017 wurden davon noch 186 Tonnen verkauft. Dies sind 45 Prozent weniger als 2008, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Anfang Februar mitteilte.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?