Unfall
Spielplatz neben Bach: Vermisster Vierjähriger tot aufgefunden

Der seit Donnerstag in Wildegg AG vermisste vierjährige Knabe ist tot aufgefunden worden. Er wurde am Freitagnachmittag bei Villnachern AG tot aus der Aare geborgen. Gemäss Polizei dürfte er ertrunken sein.
Publiziert: 24.05.2019 um 15:02 Uhr
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Aktualisiert: 24.05.2019 um 15:20 Uhr

Angestellte der Wasserkraftwerks bei Villnachern fanden die Leiche des vermissten Knaben in der Aare, wie die Aargauer Kantonspolizei mitteilte. Nach ersten Erkenntnissen geht die Polizei davon ausgehen, dass der Vierjährige am Donnerstag beim Spielen in Wildegg in den Aabach gefallen war und in der Folge ertrank.

Sofort nach der Vermisstmeldung hatte die Kantonspolizei eine Suchaktion eingeleitet. Daran massgeblich beteiligt war die Feuerwehr Chestenberg, welche den Aabach und dessen Ufer zu Fuss absuchte. Auf der Aare waren je ein Boot der Kantonspolizei und der Regionalpolizei Brugg im Einsatz.

Aus der Luft versuchte ein Polizeihelikopter mit Wärmebildkamera, Anhaltspunkte auf den Verbleib des vermissten Kindes zu finden. Darüber hinaus suchten rund zwei Dutzend Polizistinnen und Polizisten das Gebiet ab.

Die Suche dauerte bis nach Mitternacht und wurden am Freitag zusammen mit weiteren Ermittlungen nochmals aufgenommen. Durch die Regenfälle der letzten Tage führen der Aabach wie auch die Aare viel Wasser. Daher herrscht in beiden Gewässern eine starke Strömung.

Der Knabe hatte sich am Donnerstag mit seiner Mutter und weiteren Kindern auf dem Spielplatz einer Privatliegenschaft aufgehalten. In der Nähe des Spielplatzes befindet sich der Aabach. Um 16.30 Uhr bemerkte die Mutter gemäss Polizeiangaben plötzlich das Fehlen des Knaben. Nach vergeblicher Suche rief sie wenig später die Polizei.

Der tragische Fall dürfte strafrechtliche Konsequenzen haben, wie ein ähnlicher Fall im Kanton Aargau von Ende April 2015 zeigt. Ein zweijähriger Knabe war beim Spazieren mit seinem Vater in Windisch in die Reuss gefallen. Der Vater hatte den Knaben kurz aus den Augen verloren.

Erst drei Wochen später wurde die Leiche des Kindes in der Aare beim Wasserkraftwerk Döttingen-Beznau AG geborgen. Eine Obduktion ergab, dass das Kind ertrank.

Der Mann wurde angeklagt. Das Aargauer Obergericht bestätigte im Januar 2018 den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung. Das Obergericht erliess dem Mann jedoch die vom Bezirksgericht Brugg verhängte bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Der Vater sei vom Tod seines Kindes schwer betroffen, befand das Obergericht. Das Strafgesetzbuch sieht einen Straferlass ausdrücklich vor, wenn der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre.

(SDA)

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