Gegenkandidatinnen oder -kandidaten gab es nicht. An allen vier Orten ergab sich ein offensichtliches, klares Mehr, so dass die Stimmen nicht ausgezählt wurden.
Seine Partei traf einen weiteren Entschluss: Mit zwei Volksinitiativen soll die Heiratsstrafe abgeschafft werden. Also die steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren.
Wie Parteipräsident Gerhard Pfister bekanntgab, werden die beiden Initiativen auf eine Abschaffung der Heiratsstrafe in der AHV und bei der Besteuerung abzielen. Die Parteispitze hatte bereits Anfang Jahr bekanntgegeben, dass sie eine neue Initiative zur Abschaffung dieser Strafe plane. Nun sind es also zwei.
Pfister sagte vor den Delegierten, die Diskriminierung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Nichtverheirateten in der AHV sei "stossend und ungerecht". Während Nichtverheiratete eine doppelte AHV-Rente von maximal 4780 Franken monatlich erhielten, bekämen Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft nur 3585 Franken monatlich.
Dies, weil diese Personen höchstens 150 Prozent der Maximalrente erhielten. Was die Steuern betreffe, habe das Bundesgericht bereits 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig sei.
In einer Diskussionsrunde vor dem Entscheid warb die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder für die Individualbesteuerung als "Modell mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis". Laut dem St. Galler Ständerat Benedikt Würth darf aber nicht ein "diskriminatorisches Modell durch ein neues diskriminatorisches Modell abgelöst werden."
2016 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative der CVP "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.
Das Parlament bemüht sich seit dem Jahr 1984, eine mehrheitsfähige Lösung zu verabschieden - bisher erfolglos. Im Dezember 2019 wies der Nationalrat als Zweitrat einen Vorschlag des Bundesrats zurück. Dieser sah vor, Ehepaaren und Personen in eingetragener Partnerschaft eine Wahlmöglichkeit zu geben zwischen gemeinsamer und individueller Besteuerung.
Die CVP unterstützte diesen Vorschlag. Die Mehrheit in den eidgenössischen Räten hingegen bemängelte, dass der Vorschlag des Bundesrats den verschiedenen Lebens- und Familienformen nicht gerecht werde, indem neu Konkubinatspaare bestraft würden. Auf Kantonsebene ist die Heiratsstrafe bereits überall abgeschafft.
Laut mehreren Mitte-Delegierten hat aber kein Kanton die Individualbesteuerung eingeführt, sondern fährt mit der Gemeinschaftsbesteuerung.
Von der Heiratsstrafe betroffen sind gemäss Angaben des Bundes aus dem Jahr 2019 rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.
(SDA/lui)