Das hat am Mittwoch der Nationalrat beschlossen. Er widersetzte sich damit einer knappen Mehrheit seiner Umweltkommission (Urek) und folgte stattdessen einer Minderheit um SVP-Präsident Albert Rösti (BE). Die FDP und Teile der CVP unterstützten diesen Vorschlag.
Gemäss geltendem Gesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nur noch mit Kugelfang darauf geschossen wird. Nach Ansicht der grossen Kammer sollen für historische Schiessen und Feldschiessen aber künftig Ausnahmen gelten.
Die geplanten Gesetzesänderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Adrian Amstutz (SVP/BE) zurück. Dieser forderte bereits 2015 eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes dahingehend, dass die Sanierung von Schiessstandorten finanziell unterstützt wird, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.
In der Vernehmlassung stiess der Vorentwurf aber auf Kritik, insbesondere bei den Kantonen. Die Urek passte in der Folge die Vorlage an: Die Sonderregelung bei der Sanierung von Altlasten sollte sich auf historische Schiessen beschränken. Betroffen wären knapp zehn Anlässe gewesen, beispielsweise das Rütli- oder das Morgartenschiessen.
Die SVP pochte im Nationalrat aber vehement auch auf Ausnahmen für Feldschiessen. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Kategorien ergebe schlicht keinen Sinn, sagte Initiant Amstutz. Bei Schiessanlässen aller Art werde die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt.
Auch Rösti warnte vor weiteren Einschränkungen für das «wichtige Kulturgut der Schweiz". Dass für den Umweltschutz ein Stück Schweizer Tradition abgeschafft würde, sei völlig unverhältnismässig.
Trotz überschaubaren Folgen der Gesetzesänderung betonte die SVP in der gut einstündigen Debatte in der grossen Kammer immer wieder die lange Schweizer Schiesstradition. Viele Schützenfreunde sahen sich nach dem deutlichen Ja des Schweizer Stimmvolks zu den schärferen Waffenrichtlinien in der Defensive.
«Auch in diesem Saal will man das Schützenwesen vernichten», sagte Amstutz. Viele zählten nur das Zürcher Sechseläuten und die Berner Reitschule zu den Schweizer Kulturgütern. Vergessen würden dabei generationenverbindende Schiessanlässe «im nassen Gras, im Gelände".
SP und Grüne zeigten sich von den leidenschaftlichen Voten von rechts unbeeindruckt. Sie lehnten die Gesetzesänderung ab, waren aber in der Minderheit.
Die Sonderregelung für Schiessanlässe habe unnötige Mehrkosten und ein kompliziertes Umsetzungsverfahren zur Folge, sagte Beat Jans (SP/BS). «Das Problem wäre schon lange gelöst, wenn die betroffenen Standorte ein Gesuch um Unterstützung beim VBS eingereicht hätten.»
Heute sei es ein Leichtes, bei Schiessanlässen mobile Kugelfänge zu mieten. Und schon heute unterstütze der Bund anerkannte Schiessvereine und -verbände. Statt weiterhin diesen Weg zu gehen, spielten die Initianten nun Tradition gegen Umweltschutz aus.
Umweltministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, dass bei Schiessanlässen der Boden mit Blei und Antimon belastet werde. Der Bundesrat zeige sich aber offen, historische Schiessen bei der Installation von Kugelfängen zu unterstützen, weil er sich «mit der Tradition verbunden» fühle.
Am Ende setzte sich die Sonderregelung für historische Schiessen und Feldschiessen mit 124 zu 57 Stimmen durch. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Wegen der teils grossen Kritik von verschiedenen Kantonen in der Vernehmlassung dürfte das Geschäft auch dort noch länger zu reden geben.
(SDA)