In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kommt der Gerichtshof zum Schluss, dass die vierjährige Sperre aufgrund der Schwere des Verstosses und der hohen Stellung Platinis nicht willkürlich oder unangemessen gewesen sei.
Das Bundesgericht hatte als Vorinstanz lediglich darüber befinden können, ob der Schiedsspruch des Sportschiedsgerichts (CAS) in Lausanne willkürlich war. Das Bundesgericht kam im Sommer 2017 zum Schluss, das Schiedsgericht habe das Fifa-Ethikreglement in diesem Fall anwenden dürfen.
Das Reglement gelte auch für die Annahme oder Gewährung von Geschenken oder sonstigen Vorteilen zwischen zwei Funktionären innerhalb des Weltfussballverbandes Fifa. Es sei nicht willkürlich, wenn die Zahlung von Sepp Blatter an Platini im Jahr 2011 als ein Verstoss gegen die Ethikregeln qualifiziert werde.
Die Ethikkommission der Fifa hatte Platini im Dezember 2015 für acht Jahre für alle fussballerischen Aktivitäten gesperrt. Er erhielt zudem eine Busse von 80'000 Franken. Die Berufungskommission der Fifa reduzierte die Sperre auf sechs Jahre. Der CAS reduzierte sie um weitere zwei Jahre.
Ursache für die Sperre war eine 2-Millionen-Zahlung des damaligen Fifa-Präsidenten Blatter an Platini. Die Aussage Platinis, die Zahlung beruhe auf einer mündlichen Absprache mit Blatter zu einem schriftlichen Anstellungsvertrag mit der Fifa aus dem Jahr 1999 erachtete die Fifa-Ethikkommission als nicht überzeugend. (Fall 526/18 vom 05.03.2020)
(SDA)