Das heisst es in dem am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Urteil. Die Richter fällten die Entscheidung einstimmig. Yücel erhalte Schadenersatz in der Höhe von 25'000 Türkischen Lira (rund 4200 Franken). Ausserdem würden Gerichtskosten von umgerechnet rund 460 Franken erstattet.
Die Urteilsbegründung geht auch auf die konkreten Vorwürfe aus dem Haftbeschluss ein. So hatte der Haftrichter dem «Welt"-Korrespondenten im Februar 2017 vorgeworfen, durch ein Interview mit Cemil Bayik, einem Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, Propaganda für dessen Organisation gemacht zu haben.
Zu diesem Vorwurf schreiben die Verfassungsrichter laut «Welt": «Einen Journalisten wegen Aussagen zu verfolgen oder zu bestrafen, die eine andere Person in einem Interview gemacht hat, würde den Beitrag, den Medien zur Diskussion öffentlich relevanter Themen leisten können, erheblich beeinträchtigen.»
Der Vorwurf der Volksverhetzung im Haftbeschluss stützte sich auf einen Witz über das Verhältnis von Türken und Kurden, den Yücel in einem anderen Artikel zitiert. Dazu heisst es nun im Beschluss des Verfassungsgerichtes, in dem betreffenden Text finde sich keine Anstachelung zu «Hass, Rache oder bewaffnetem Kampf". Im Übrigen sei der Artikel auf Deutsch in einer deutschen Zeitung erschienen und könne deshalb kaum die öffentliche Ordnung in der Türkei bedrohen.
Yücel schrieb auf Twitter, es sei «erfreulich», dass sich die Richter, wenn auch mit zweijähriger Verspätung, seiner Sichtweise angeschlossen hätten.
Weiter schrieb er: «Mit diesem Urteil widerfährt mir keine Gerechtigkeit. Späte Gerechtigkeit ist keine. Dass mir und meinen Liebsten ein Jahr unseres Lebens geraubt wurde, ist mit 3800 Euro (4200 Franken) nicht wiedergutzumachen und wäre es auch nicht mit der tausendfachen Summe.» Er kündigte an, das Geld zu spenden.
Yücel war am 14. Februar 2017 in Istanbul festgenommen worden. Die deutsche Regierung sah die gegen den Journalisten erhobenen Vorwürfe als politisch motiviert an. Der Fall belastete das deutsch-türkische Verhältnis schwer. Ein Jahr nach seiner Inhaftierung wurde Yücel freigelassen und verliess die Türkei.
Der Prozess gegen Yücel wird in seiner Abwesenheit weitergeführt. Er durfte im Rahmen der Rechtshilfe vor einem Richter in Deutschland aussagen. Im Mai erklärte Yücel dabei, er sei während seiner Haftzeit gefoltert worden und machte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan dafür verantwortlich.
Das Verfassungsgericht lehnte Yücels Antrag in Bezug auf Folter jedoch ab, was der Journalist bedauerte. Einen Verstoss gegen das Folterverbot sahen die Richter nicht. Es seien nicht alle Rechtswege ausgeschöpft, hiess es zur Begründung.
Erdogan hatte Yücel immer wieder als Agenten beschimpft. Yücel erwähnte in seiner Berliner Aussage Schläge, Tritte, Erniedrigungen und Drohungen durch Vollzugsbeamte. Sie hätten ihn als «Vaterlandsverräter» und «deutschen Agenten» beschimpft - «Wiederholungen dessen, was der Staatspräsident über mich gesagt hatte".
Die Verhandlung gegen Yücel geht am 16. Juli in der Türkei weiter. In der Anklage wird dem Journalisten «Propaganda für eine Terrororganisation» und «Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit» vorgeworfen. Mit Terrororganisationen sind die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen gemeint. Die türkische Regierung macht die Gülen-Bewegung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich.
(SDA)