Zugleich wies es eine Mahnung des deutschen auswärtigen Amtes an die Regierung in Ankara zurück, sich an die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen zu halten.
Die Vorwürfe seien in der Vergangenheit bereits von dem zuständigen Staatsanwaltschaftsbüro untersucht worden, das entschieden habe, die Sache nicht weiter zu verfolgen, hiess es in einer am Sonntagmorgen veröffentlichten Stellungnahme des türkischen Ministeriumssprechers Hami Aksoy. Seit 2003 gelte das Prinzip von «null Toleranz gegenüber Folter». Die gegenstandslosen Anschuldigungen zielten darauf ab, die Türkei schlechtzumachen.
Wurde Yücel gefoltert?
Yücel hatte am Freitag in dem von der türkischen Justiz gegen ihn angestrengten Prozess ausgesagt, dass er während seiner Haftzeit in der Türkei gefoltert worden sei. Der Journalist machte dafür vor dem Amtsgericht in Berlin Präsident Recep Tayyip Erdogan verantwortlich. In der schriftlichen Fassung der Aussage erwähnt Yücel Schläge, Tritte, Erniedrigungen und Drohungen durch Vollzugsbeamte in seinen ersten Tagen im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul.
Das deutsche auswärtige Amt hatte daraufhin die Regierung in Ankara am Samstag aufgefordert, sich an die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen zu halten. «Wir verurteilen jede Form von Folter und Misshandlung, sie stehen ausserhalb des Rechts», sagte eine Sprecherin, ohne konkret auf die Foltervorwürfe Yücels einzugehen.
Sie forderte die türkische Regierung aber «mit Nachdruck» dazu auf, «sich an die internationalen Standards zu halten, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat». Dazu gehörten neben der Uno-Konvention auch Verpflichtungen des Europarats zur Verhütung von Folter.
Die Stellungnahme aus dem deutschen Aussenministerium sei völlig unbegründet, hiess es in der Erklärung aus Ankara vom Sonntag. Alle Orte in der Türkei, wo Menschen ihre Freiheit genommen sei, könnten «durch internationale Mechanismen überprüft» werden.
(SDA)