Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Strassburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben drei Monate Zeit, um die Entscheidung an die höchste Instanz - die Grosse Kammer des EGMR - verweisen zu lassen.
Gegen Demirtas, den ehemaligen Chef der grossen pro-kurdischen Oppositionspartei HDP, laufen in der Türkei zahlreiche Prozesse. In diesem Fall geht es um eine zehnmonatige Freiheitsstrafe wegen Terror-Propaganda, die ein Gericht in der türkischen Stadt Diyarbakir 2010 verhängt hatte.
Demirtas hatte laut Gerichtsunterlagen im Jahr 2005 in einem im Fernsehen übertragenen Telefongespräch bessere Haftbedingungen für den im Gefängnis sitzenden PKK-Chef Abdullah Öcalan gefordert und die türkischen Behörden aufgefordert, eine friedliche Lösung mit Öcalan in Betracht zu ziehen. Die Haftstrafe wurde später ausgesetzt, Demirtas trat sie nie an.
Er sitzt derzeit aufgrund des Hauptverfahrens seit November 2016 in U-Haft. Ihm werden unter anderem Leitung einer Terrororganisation und Terrorpropaganda vorgeworfen.
Ende November hatte der EGMR geurteilt, dass die lange Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt sei und die Freilassung von Demirtas angeordnet. Die Türkei müsste als Mitglied des Europarats Urteile des EGMR umsetzen - Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte allerdings gesagt, er fühle sich an dieses Urteil nicht gebunden.
Die Strassburger Richter akzeptierten einen Antrag der Türkei, die Grosse Kammer mit dem Fall zu befassen. Im September soll es dazu eine Anhörung beider Seiten geben.
(SDA)