Trotz «Nein» des Bundesrats
Bund soll sich weiterhin an Kita-Kosten beteiligen

Der Bund soll auch künftig Beiträge zahlen, um die Kinderdrittbetreuungskosten für Familien zu senken. Noch am Mittwoch stellte sich der Bundesrat dagegen. Die nationalrätliche Kommission hält aber daran fest.
Publiziert: 17.02.2023 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 17.02.2023 um 18:13 Uhr
Die Nationalratskommission will Familien bei der externen Kinderbetreuung mit Bundesgeldern unterstützen - trotz Kritik vom Bundesrat. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY

Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will damit das seit Anfang der 2000er-Jahre laufende und bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch ein ordentliches Gesetz ablösen.

Am Mittwoch hatte der Bundesrat seine Skepsis gegenüber dem Vorhaben signalisiert. Er verwies dabei auf die Zuständigkeit der Kantone, die Verantwortung der Arbeitgeber und die angespannte finanzielle Lage des Bundes. Finanzministerin Karin Keller-Sutter appellierte vehement an die Ausgabendisziplin des Parlaments. Der Bund habe derzeit keinen finanziellen Handlungsspielraum. Der Bundesbeitrag würde bei anderen wichtigen Aufgaben zu Einsparungen führen.

Günstigere Vorlage

Die WBK-N hat die Stellungnahme des Bundesrats nach eigenen Angaben «zur Kenntnis genommen», hält aber im Grundsatz an ihrer Idee fest. Der Bund soll also weiterhin einen Beitrag leisten an die Betreuungskosten von Kindern.

Jedoch geht die Nationalratskommission einen Schritt auf den Bundesrat zu. Die Mehrheit will den Geltungsbereich des Gesetzes auf die institutionelle Kinderbetreuung ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe beschränken. Ursprünglich geplant war, die Familien während der gesamten obligatorischen Schulzeit ihrer Kinder zu unterstützen.

Die WBK-N sieht vor, dass der Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes ausserhalb der Familie übernehmen würde. Danach soll der Bundesbeitrag vom Engagement des Kantons abhängig werden. Ein solches Bonus-Malus-System lehnt der Bundesrat ab.

Jetzt im Nationalrat

Nichts wissen will die Nationalratskommission davon, den Prozentsatz des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zu senken. Finanziert werden soll das Projekt mit Mehreinnahmen des Bundes nach der Umsetzung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne.

Die Vorlage wird in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt. Das Thema Kita-Tarife bleibt auch danach auf dem Tapet. Seit rund einem Jahr sammeln die SP und Partnerorganisationen Unterschriften für die Kita-Initiative. Diese verlangt, dass niemand mehr als zehn Prozent des Familieneinkommens für die Betreuung der Kinder aufwenden muss.

(SDA/bro)

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