Transport
Schweizer Transportfirma gibt illegale Fahrten in Auftrag - Anklage

Eine Schweizer Transportfirma hat gegen das Kabotageverbot verstossen, indem sie ausländische Transportunternehmen mit illegalen Inlandtransporten beauftragt hat. Die Zollverwaltung hat Anklage erhoben, es droht eine hohe Busse.
Publiziert: 24.10.2019 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2019 um 14:30 Uhr
Ein Schweizer Transportunternehmen hat gegen das Kabotageverbot verstossen, indem es 47 ausländische Firmen mit unverzollten Fahrzeugen mit Transporten im Inland beauftragte. (Themenbild)
Foto: PATRICK STRAUB

Mit 170 unverzollten Lastwagen und 160 unverzollten Auflegern führten 47 Unternehmen aus dem Ausland seit 2017 mehrere hundert illegale Transporte im Inland durch, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Donnerstag mitteilte. Dadurch entgingen dem Staat Einnahmen von mehr als einer Million Franken.

Das Zollrecht verbietet es, Transporte mit Anfang- und Endpunkt im Inland mit unverzollten Fahrzeugen durchzuführen. Das Unternehmen, das die Transporte in Auftrag gegeben hat, muss nach Angaben der EZV mehr als eine Million Franken Einfuhrabgaben nachzahlen, wegen Verstössen gegen das Zoll- und das Mehrwertsteuergesetz.

Zudem wurde ein Verantwortlicher der Firma angeklagt. Wie hoch die Busse sein wird, ist indes noch offen, wie EZV-Sprecher Michael Steiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Maximal möglich wäre das Fünffache des hinterzogenen Betrages, also bis zu fünf Millionen Franken.

Laut Steiner handelt es sich um einen der bisher grössten Fälle für die EZV. Die für die illegalen Transporte benutzten Camions kamen grösstenteils aus Osteuropa. Unterwegs waren sie vorwiegend in der deutschsprachigen Schweiz.

Mit Aufträgen für Firmen mit nicht angemeldeten und nicht immatrikulierten Lastwagen hat sich die Schweizer Firma einen laut EZV erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Schweizer Transporteure müssen ihre Lastwagen und Anhänger bei der Einfuhr verzollen und die entsprechenden Abgaben bezahlen.

Ein rechtskräftiges Urteil ist noch nicht gefallen. Die EZV verweist denn auch auf die Unschuldsvermutung. Sie führt das Verfahren und wird auch die Busse aussprechen. Diese kann zunächst bei der Zollverwaltung selbst und danach vor Gericht angefochten werden, wie Steiner ausführte.

(SDA)

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