Transparenz
Ständerat will Politikfinanzierung transparenter gestalten

Der Ständerat will bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen in der Schweiz etwas Licht ins Dunkel bringen. Er hat am Montag einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Transparenzinitiative gutgeheissen. Das Volksbegehren geht ihm aber zu weit.
Publiziert: 16.12.2019 um 04:31 Uhr
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Aktualisiert: 16.12.2019 um 17:43 Uhr

Mit 32 zu 12 Stimmen hat die kleine Kammer die Initiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Sie folgte damit dem Bundesrat. Nur SP und Grüne stimmten dafür.

Das Volksbegehren fordert einen Paradigmenwechsel bei der Politikfinanzierung. Wer heute in der Schweiz den Parteien oder an Kampagnen Geld spendet, muss dies nicht offenlegen. Künftig soll das ab einem Betrag von 10'000 Franken obligatorisch sein. Zudem sollen auch Bilanz und Rechnung veröffentlicht werden müssen.

Wie die Regierung anerkennt auch eine Mehrheit im Ständerat das Bedürfnis nach mehr Transparenz. Sie möchte das aber auf dem Gesetzesweg regeln: Eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll der populären Initiative den Wind aus den Segeln nehmen.

Der von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK) entworfene indirekte Gegenentwurf fand im Rat eine komfortable Mehrheit. Schliesslich stimmten 29 Mitglieder des Ständerats dafür, 13 dagegen, 2 enthielten sich der Stimme. Nicht einverstanden waren FDP und SVP, doch auch sie stimmten nicht geschlossen dagegen.

Die geplante Gesetzesänderung nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, geht aber nicht so weit wie die angedachten Verfassungsartikel. Die von den Initianten angedachten detaillierten Regelungen in der Bundesverfassung seien nicht angebracht, sagte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der Kommission.

Die Debatte im Nationalrat verlief ohne grosse Emotionen. Selbst die Gegner des indirekten Gegenvorschlags hatten «Sympathien für die Stossrichtung», wie es Andrea Caroni (FDP/AR) sagte. Für ihn stimme aber die Balance zwischen Kosten und Nutzen nicht. Der Eingriff in die Privatsphäre mit der Offenlegung von politischer Gesinnung und finanziellen Möglichkeiten von Personen laufe ihm zuwider.

Caroni sprach von «Scheintransparenz» und erwähnte Deutschland und die USA als Negativbeispiele von strengeren Regeln. Dort sei das Vertrauen in die Politik kleiner geworden, seit «Politfinanzierungsskandale» die Öffentlichkeit erreicht hätten.

Die Befürworter wiederum argumentierten, dass die Transparenz das Vertrauen in die Politik stärke. Das Sorgenbarometer der Bevölkerung zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte Christian Levrat (SP/FR). Parteikollege Paul Rechsteiner (SG) ergänzte: «Wer viel Geld in Parteien und Kampagnen investiert, soll dazu stehen.»

Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass in der Bevölkerung ein Gesinnungswandel eingetreten sei. Deshalb habe der Bundesrat seine anfängliche Skepsis gegenüber eines indirekten Gegenvorschlags überdacht.

Die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg kennen bereits kantonale Gesetze, welche die Parteien- und Kampagnenfinanzierung regeln. In den Kantonen Schwyz und Freiburg hat die Bevölkerung zudem entsprechende Volksinitiativen angenommen, die in Umsetzung sind.

Diese Entwicklungen nahm der Ständerat nun offenbar in seine Überlegungen auf. Der beschlossene indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen.

Eine Offenlegungspflicht soll auch für natürliche und juristische Personen gelten, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen. Der Schwellenwert für Aufwendungen soll bei 250'000 Franken liegen.

Offengelegt werden müssten insbesondere die Schlussrechnung über die Einnahmen und Zuwendungen über 25'000 Franken pro Person und Jahr. Ausgenommen von den Transparenzregeln sind Personen, die auf nationaler Ebene Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative sammeln.

Bei der Initiative liegen die Schwellenwerte bei 10'000 respektive 100'000 Franken. Dieser Vorschlag wurde im Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Dafür ging der Ständerat in einem anderen Punkt über den Initiativtext hinaus: Er will die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen verbieten - unabhängig vom Betrag. Diesen Entscheid fällte die kleine Kammer mit 25 zu 18 Stimmen. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.

Kann die Herkunft einer anonymen Zuwendung nicht ermittelt und gemeldet oder zurückerstattet werden, muss das Geld dem Bund abgeliefert werden. Das Gleiche gilt für Zuwendungen aus dem Ausland, die nicht zurückerstattet werden können. Zuwendungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gelten nicht als Zuwendungen aus dem Ausland.

Eine vom Bundesrat bezeichnete Behörde soll die Angaben von Personen und Organisationen kontrollieren und anschliessend publizieren. Bei Verstoss gegen die Melde- und Offenlegungspflichten drohen Bussen bis 40'000 Franken.

Als nächstes beugt sich die nationalrätliche Kommission, später der Nationalrat über die Transparenzinitiative und den Gegenentwurf. Nach dem Linksrutsch bei den Wahlen sind die Chancen gestiegen, dass auch in der grossen Kammer die Zeichen für mehr Transparenz stehen.

Das Volk kann bis spätestens im Frühjahr über die Volksinitiative abstimmen. Hinter dieser stehen neben SP, Grünen, BDP und EVP auch die Piratenpartei sowie Transparency International Schweiz. Sie wollen an der Initiative festhalten, sofern das Parlament nicht noch einen griffigeren Gegenvorschlag verabschiedet.

(SDA)

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