Während des Vollzugs muss der Mann eine ambulante Therapie absolvieren, wie das Obergericht Zürich am Mittwoch entschied. Nach Entlassung aus dem Strafvollzug wird der Iraner für 12 Jahre des Landes verwiesen. Die Sperre gilt für den gesamten Schengenraum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2023. Mit dem Strafmass ging es aber über die erstinstanzlich ausgesprochene Freiheitsstrafe von zehn Jahren und 20 Tage hinaus.
Der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte hatte im März 2022 in Zürich einen 58-jährigen Bekannten im Streit mit Fäusten und einer Holzkeule brutal traktiert. Der Geschädigte erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen.