Zugetragen hat sich das Tötungsdelikt am 21. August 2017 in Laufen. Der Beschuldigte konnte noch vor Ort festgenommen werden und befindet sich seither in Haft, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am Mittwoch mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Tötungsdelikt in Zusammenhang mit einer Hanf-Indooranlage steht, die der Beschuldigte und das Opfer gemeinsam betrieben haben sollen. Neben Mord lautet die Anklage denn auch auf mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Delikte.
Erschossen worden war das 34-jährige Opfer gemäss früheren Angaben der Staatsanwaltschaft an einem Montagmorgen mit einer Faustfeuerwaffe. Dabei handelte es sich nicht um eine Ordonnanzwaffe. Dem Tötungsdelikt vor einem Gebäude soll ein Streit vorangegangen sein.
Wann sich der Beschuldigte vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten muss, ist noch offen.
(SDA)