Schafe, Kühe, Geissen, Schweine. Vor nichts machte ein Bauernsohn (30) aus dem Thurgau Halt. Er verging sich immer wieder an den Tieren, die auf dem Hof seines Vaters stehen – über sieben Jahre lang. Seine Sex-Fantasien lebte er ungehemmt aus. So liess er zum Beispiel ein Kälbchen an seinem Penis saugen, wie «NZZ Folio» berichtet. Und er brachte einen Schafbock dazu, dass er den Bauernsohn bestieg. Wie genau er das anstellte, ist nicht bekannt.
Klar ist: Das wilde Stall-Treiben flog erst auf, als der Tierschänder das Gleiche mit einem jungen Stier versuchte. Beim Sex mit dem 300 Kilogramm schweren Bullen wurde der Bauernsohn verletzt. So schwer, dass er notfallmässig operiert werden musste.
Wollte keinen Sex vor der Ehe haben
In der Folge wurde er angezeigt und musste sich im September vor dem Bezirksgericht in Weinfelden TG verantworten. Vor dem Richter zeigte er sich geständig und sagte, dass er sich schuldig fühle. Aber: «Der Trieb war stärker als ich», zitiert das «NZZ Folio» den Jungbauern.
Schuldig fühlte er sich aber nicht des Tier-Missbrauchs wegen, sondern weil er überhaupt Sex vor der Ehe hatte. Dass er sich strafbar gemacht hat, konnte der Thurgauer nicht verstehen. Er habe beim Sex keine Gewalt angewandt oder die Tiere sonst irgendwie dazu gezwungen. Er fügte hinzu: «Der Schafbock hat jedenfalls freiwillig mitgemacht.»
Auch der Vater wurde verurteilt
Sein Vater gab vor Gericht an, nichts vom Treiben seines Sohnes gewusst zu haben. Dennoch machte er sich mitschuldig. Nicht wegen Tier-Sex, sondern durch eine Kastrationstechnik, die gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Der Jungbauer hatte mehrere Lämmer ohne Betäubung mit einem Gummiring kastriert. Der Vater, der Tierhalter, liess seinen Sohn einfach gewähren.
Deswegen forderte die Staatsanwaltschaft auch für ihn eine Strafe. Konkret: eine bedingte Geldstrafe. Teurer wird es dagegen für seinen Sohn. Er bekam für seinen jahrelangen Tier-Missbrauch und die mangelhafte Kastration eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 4500 Franken, wie «NZZ Folio» schreibt. Zudem muss er sich drei Jahre lang in eine psychotherapeutische Behandlung begeben. (jmh)