In diesem grünen Wohnhaus an der Glärnischstrasse in Adliswil ZH fand die Polizei die tote 64-jährige Marianne V.*.
Foto: Blick/Beat Michel

Thomas K. (64) tötete seine Freundin – 12 Jahre Knast
Erst brachte er sie um, dann schaute er Champions League

Marianne V. liegt tot im Bett, der Körper ist mit Verletzungen übersät. Ihr Freund Thomas K. ruft erst am folgenden Tag die Polizei. Mit dem Tod seiner Lebenspartnerin will er jedoch nichts zu tun haben.
Publiziert: 08.09.2020 um 22:51 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2020 um 11:49 Uhr
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Thomas K. wurde verurteilt, weil er seine Freundin umgebracht hatte.
Foto: zVg
Viktor Dammann

«Alles Chabis», meinte Thomas K.* (64) gestern vor dem Zürcher Obergericht zu den Vorwürfen. «Ich will einen Freispruch.» Das Bezirksgericht Horgen hatte den Ökonomen letztes Jahr wegen vorsätzlicher Tötung seiner Partnerin Marianne V.* (†63) zu zehn Jahren Knast verurteilt.

Die Beziehung des Paares war ein einziges Auf und Ab von Streit und Versöhnung. Oftmals war Alkohol die auslösende Kraft. Am 30. Oktober 2017 endete ein gemeinsamer Beizbesuch tödlich.

«Marianne wollte bleiben, aber ich ging nach Hause», erzählte Thomas K. später der Polizei. «Auf dem Nachhauseweg wurde ich von Randständigen niedergeschlagen.» Deswegen habe er einen Gedächtnisverlust erlitten und könne sich teils nicht mehr erinnern.

Er zog der Leiche ein Pyjama an

Thomas K. will nur noch wissen, dass er zu Hause seine betrunkene Lebenspartnerin in die Badewanne gelegt habe. «Ich habe ihr Ohrfeigen gegeben. Das schadet nicht, wenn man betrunken ist», nuschelte er.

Am folgenden Tag zog er ihr ein Pyjama an und bugsierte sie ins Bett. Darauf reinigte der Ökonom die Wohnung und schaute sich das Champions-League-Spiel zwischen dem FC Basel und ZSKA Moskau an.

Bislang hatte Thomas K. behauptet, erst später realisiert zu haben, dass seine Freundin verstorben war. Gestern räumte er erstmals ein, dass Marianne wohl bereits in der Badewanne tot war.

Der Gerichtsmediziner stellte an der Leiche verschiedenste Frakturen fest. Sie zeugen vom Martyrium, das Marianne V. erlitten haben muss. Die Anklage listete folgende Verletzungen auf: Bruch des Nasenbeins, Bruch des rechten Schlüsselbeins, Rippenstückbrüche, Brüche der Querfortsätze der Lendenwirbelkörper 1 bis 4 rechts. Dazu verschiedenste Einblutungen an Kopf und Extremitäten.

«Hat ihr mit äusserster Brutalität grösste Qualen zugefügt»

Ausserdem stellte der Rechtsmediziner Stauungsblutungen in den Augenbindehäuten und einen Bruch des Kehlkopfhornes fest, was auf Strangulieren hindeutet.

Thomas K. bestritt vehement, dafür verantwortlich zu sein. Obwohl er eingestehen musste, dass sich zum Tatzeitpunkt niemand sonst in der Wohnung aufgehalten habe. Seine eigenwillige Erklärung zur Fraktur des Kehlkopfs: «Dieser Bruch könnte schon von Geburt her sein.»

Bei der Obduktion der Leiche war seine DNA an ihrem Hals und unter ihren Fingernägeln. Offenbar hatte sich das Opfer noch gewehrt.

Für das Obergericht bestand kein Zweifel, dass nur Thomas K. als Täter in Frage kommt. «Er hat ihr mit äusserster Brutalität grösste Qualen zugefügt», sagte Oberrichter Daniel Bussmann bei der Urteilseröffnung. Das Gericht erhöhte die Strafe um zwei Jahre auf zwölf Jahre Gefängnis.

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