Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag im Rahmen von zwei Strafverfahren drei Hausdurchsuchungen im Kanton Freiburg durchgeführt – und vier Personen festgenommen. Sie sollen an islamistischen Terrororganisation beteiligt sein.
Die Festnahmen stünden im Zusammenhang mit zwei Strafverfahren, die in den vergangenen zwei Monaten eröffnet worden seien, heisst es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Den Beschuldigten werde der Verstoss gegen das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen und die Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen.
Drei Kosovaren und Nordmazedonier verhaftet
Festgenommen wurden eine 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin, ein 29-jähriger nordmazedonischer Staatsbürger, ein 26-jähriger kosovarischer Staatsbürger und ein 34-jähriger schweizerisch-kosovarischer Doppelbürger. Alle vier beschuldigten Personen haben ihren Wohnsitz laut der Bundesanwaltschaft im Kanton Freiburg.
Am Freitagabend teilte die Bundesanwaltschaft mit, sie habe die vier beschuldigten Personen gleichentags einvernommen. Für zwei von ihnen werde sie Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragen. Die 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin und der 29-jährige mazedonische Staatsbürger seien nach den Einvernahmen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden
Da die Terrorverdächtigen in Kontakt miteinander standen, wurden die Hausdurchsuchungen und Festnahmen zeitgleich durchgeführt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. In die Anti-Terror-Operation eingebunden war demnach auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB).
Weitere Details gab die Bundesanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Sie werde sich zum gegebenen Zeitpunkt wieder zu den Strafverfahren äussern. Für alle beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
70 laufende Strafverfahren wegen Terrors
Die Hausdurchsuchungen und Festnahmen vom Freitag reihen sich ein in eine Liste weiterer Fälle. Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft rund siebzig Strafverfahren gegen Personen hängig, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen sollen.
Die Hauptvorwürfe lauten Propaganda oder Rekrutierung für Terrororganisationen, Finanzierung derselben sowie dschihadistisch motivierte Reisen. Vor knapp einem Monat war ein IS-Anhänger vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfzig Monaten verurteilt worden.
Im Kampf gegen den Terrorismus verabschiedete das Parlament in der vergangenen Woche eine Verschärfung des Strafrechts. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe.
Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre. Verabschiedet wurde zudem das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das der Polizei präventive Massnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder in die Hand gibt. (SDA/szm)