Im am Donnerstag veröffentlichten Monitoringbericht sind die Fortschritte bei insgesamt 26 im Nationalen Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus enthaltenen Massnahmen untersucht worden. Erstellt wurde der Bericht von der Koordinationsstelle des Sicherheitsverbundes Schweiz.
Staatssekretariat für Migration möchte Angestellte in Asylzentren ausbilden
Ausbildungsangebote für den Umgang mit Radikalisierten und Radikalisierung nennt der Bericht zwar einige. Noch zu tun gebe es indessen bei der Ausbildung von Angestellten in Asylzentren von Bund und Kantonen, heisst es. Das Staatssekretariat für Migration habe die Umsetzung dieser Massnahme aufgenommen.
Mehrere Kantone stellen Lehrmaterial zum Thema zur Verfügung. Im Kanton St. Gallen beispielsweise gibt es Broschüren für Schulen und den Film «Radikal» für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Es bestehe aber noch Handlungsbedarf, so der Bericht. Politisch verantwortlich ist die Erziehungsdirektorenkonferenz.
Frauen müssen einbezogen werden
Die «Geschlechterkomponente» wird bei der Umsetzung des Aktionsplans noch zu wenig berücksichtigt, wie die Autoren bemängeln. Frauen und Frauenorganisationen müssten an der Umsetzung von Massnahmen gegen gewalttätigen Extremismus und Terrorismus einbezogen werden. So gäben es auch von der Schweiz ratifizierte Uno-Resolutionen.
Fach- und Anlaufstellen zum Thema Radikalisierung gibt es gemäss einer Aufstellung des Sicherheitsverbundes Schweiz in allen Kantonen und zum Teil in den Städten. Häufig ist die Stelle bei der Polizei angesiedelt; in einigen Kantonen haben auch die Schulen oder die Verwaltung eine Anlaufstelle eingerichtet.
Des weiteren fordert der Bericht, die interdisziplinäre Kooperation weiterzuentwickeln und zu stärken. Zusammenarbeit und Koordination seien wesentlich für die Umsetzung des Aktionsplans. Massnahmen gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus seien schon vor dem Aktionsplan angestossen worden, heisst es im Bericht.
Der Aktionsplan wirke aber insofern, als beispielsweise der Kanton Basel-Stadt anhand der Aufstellung eine Bestandesaufnahme seiner Angebote und Massnahmen gemacht habe. Dabei habe er definiert, was noch unternommen werden müsse, um Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus gezielt zu verhindern respektive zu bekämpfen.
Bund, Kantone und Gemeinden beschlossen 2017, gemeinsam gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorzugehen und verabschiedeten einen Nationalen Aktionsplan.
Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Plans Projekte von Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft mit fünf Millionen Franken. Der Bundesrat beschloss dieses Impulsprogramm im Mai 2018 und hiess dazu eine bis Ende Juni 2023 geltende Verordnung gut.
(SDA)