Mit 22 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung überwies die kleine Kammer am Dienstag den Vorstoss von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) an den Bundesrat - gegen den Willen seiner Kommission.
Die Mehrheit im Rat befand, es dürfe nicht sein, dass selbst Terroristinnen und Terroristen nicht ausgeschafft werden könnten, weil ihnen in der Heimat Folter oder die Todesstrafe drohten. Thomas Minder (parteilos/SH) bezeichnete es als absurd, wenn ein souveräner Staat einen Landesverweis aus völkerrechtlichen Gründen nicht vollziehen könne.
Auch Martin Schmid (FDP/GR) sprach sich für den Vorstoss aus. Er plädierte allerdings dafür, diesen innerhalb der Schranken der Bundesverfassung umzusetzen. Der Bundesrat sieht hierfür indes keinen Spielraum.
Die Gegnerinnen und Gegner warnten vergeblich vor einer Annahme der Motion. Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG) räumte ein, dass es sich um ein Dilemma handle. Verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung ihrer Strafe in der Schweiz blieben, stellten eine potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Würde die Schweiz sie ausschaffen, würde sie aber gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen - und sich sich selber zum Folterknecht machen.
Andrea Caroni (FDP/AR) versicherte, er habe ein gewisses Verständnis für den Frust darüber, dass solche Personen nicht ausgeschafft werden könnten. Doch: Mit einer Ausweisung in Folterstaaten würde die Schweiz den Rechtsstaat verraten. «Wir foltern nicht, und wir lassen auch nicht foltern", sagte Caroni. Er rief dazu auf, die höchsten Werte nicht im blinden Eifer gegen die blinden Eiferer zu zerstören - «damit wir nicht eines Tages werden wie sie".
Justizministerin Karin Keller-Sutter empfahl dem Rat ebenfalls, die Motion abzulehnen. Die Sicherheit der Bevölkerung habe Priorität, sagte sie. «Wir müssen uns aber auch an die Grenzen des Rechtsstaates halten."
Den fünf Irakern, die in den Medien immer wieder als Beispiel genannt würden, drohe die Todesstrafe, je nachdem auch Folter. Daher sei es im Moment nicht möglich, diese Personen zurückzuschieben. «Mich ärgert das auch", sagte Keller-Sutter. Es gelte aber, andere Lösungen zu finden, beispielsweise die Ausschaffung in einen Drittstaat.
Keller-Sutter wies ausserdem auf die geplanten präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung hin. Dazu gehören Massnahmen gegen Personen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt worden sind und nach der Verbüssung ihrer Haftstrafe weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellen, aber nicht ausgeschafft werden können.
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Polizei solche Personen ohne Strafverfahren unter Hausarrest stellen oder ihnen den Zugang zu einem bestimmten Gebiet verbieten darf. Keller-Sutter liess durchblicken, dass die Vorlage nach der Vernehmlassung noch verschärft werden könnte.
Die Kantone hätten gefordert, dass nach der Verbüssung der Haft eine geschützte Unterbringung erfolgen müsse. «Wir sind daran, das zu überprüfen", sagte Keller-Sutter. Allerdings sei es nicht ganz einfach, hier eine Massnahme zu finden, die mit den Grundrechten vereinbar sei. «Wenn jemand eine Haftstrafe verbüsst hat, dann hat er sie verbüsst.» Eine Möglichkeit bestehe darin, von Anfang an beispielsweise das Instrument der Verwahrung zu prüfen.
Eine weitere Änderung kündigte Keller-Sutter bei der Sozialhilfe an. Es gebe Personen, die wegen der Gefährdung der äusseren oder inneren Sicherheit durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) weggewiesen würden und die dann unter Umständen in den Genuss von Sozialhilfe kämen. Personen mit Landesverweis dagegen erhielten nur Nothilfe. Keller-Sutter möchte nun, dass alle Nothilfe bekommen - unabhängig davon, wer die Ausweisung angeordnet hat.
Nun muss sich der Bundesrat aber auch mit der Umsetzung der angenommenen Motion befassen. Gemäss dem Motionstext soll ein Artikel des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge dem Artikel in der Bundesverfassung zum Rückweisungsverbot vorgehen, der auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.
Im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist festgehalten, dass sich ein Flüchtling nicht auf das Ausweisungsverbot berufen kann, wenn er als Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaats angesehen werden muss.
Vorbehalten bleibt heute jedoch auch in diesen Fällen die absolut geltende Schranke, wonach niemand in einen Staat ausgeschafft werden darf, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer oder unmenschlicher Behandlung droht. Es gehe dabei nicht um die Sicherheit der Staaten, betonte Keller-Sutter. «Wir schaffen auch Leute in Staaten zurück, die nicht sicher sind."
Die Schweizer Sektion von Amnesty International bedauerte am Dienstag in einer Stellungnahme die Annahme der Motion Regazzi. Es sei inakzeptabel, dass bei der Ausschaffung verurteilter Terroristen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstossen werden solle, selbst aus Gründen der inneren Sicherheit.
Der Entscheid vom Dienstag sei umso problematischer, als dass der Bundesrat gleichzeitig die Rückführung eigener Staatsbürger ablehne, die mutmasslich an terroristischen Handlungen mit dschihadistischem Hintergrund beteiligt gewesen seien, schreibt Amnesty.