Das Referendumskomitee bestehend aus den Jungen Grünen, den Juso, den Jungen Grünliberalen und der Piratenpartei kritisierte am Mittwoch in Bern, dass die im Gesetz vorgesehenen weitreichenden Massnahmen gegen potenzielle Terroristen (Gefährder) die Grundrechte und die Freiheit jedes Einzelnen schwer einschränkten. Sie sehen die Vorlage als Frontalangriff auf den Rechtsstaat.
Um als Terrorist oder Terroristin zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt planen noch ausführen, stellte Tobias Vögeli, Co-Präsident der Jungen Grünliberalen Schweiz, fest. Ein entsprechender Verdacht der Polizei würde ausreichen, um Massnahmen wie Hausarrest, Ausreiseverbote, Meldepflicht oder Fussfesseln anzuordnen.
Laut Jorgo Ananiadis, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz, führt «die absurd schwammige Formulierung im Gesetz» dazu, dass praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder werden könnte.
Das Gesetz verstosse gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Recht auf Sicherheit und Freiheit, stellte Juso-Vizepräsident Nicola Siegrist fest. Die Massnahmen gingen über die Prävention hinaus. Sie seien eine Bestrafung, ohne dass eine Straftat begangen oder eine Verurteilung ausgesprochen worden sei. Solche Gesetze kenne man aus Diktaturen. Die Schweiz würde zum Präzedenzfall für eine Aufweichung der Menschenrechte.
Die Polizei könne mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz selbstständig über Massnahmen entscheiden, die normalerweise einer gerichtlichen Überprüfung bedürften, sagte Ana Martins, Co-Präsidentin der Jungen Grünliberalen. Auf dem Altar des Kampfes gegen den Terrorismus werde so die Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte geopfert, ohne dass das Volk mehr Sicherheit erhalte.
Für das Referendumskomitee besonders stossend ist, dass das Gesetz eine ganze Reihe von Polizeimassnahmen beinhaltet, die bereits gegen Kinder ab zwölf Jahren angewendet werden können. Dazu gehören unter anderem Kontaktverbote, elektronische Überwachung oder auch das Verbot, das Land zu verlassen.
Das Gesetz verstosse damit gegen die Kinderschutzkonvention der Uno, kritisierte Julia Küng, Co-Präsidentin der Jungen Grünen Schweiz. Kinderrecht zu verletzen, sei aber keine Massnahme gegen Terrorismus, sondern ein Verbrechen.
Im September hatten der Uno-Berichterstatter über Folter, der Schweizer Nils Melzer, und vier weitere unabhängige Uno-Experten für Menschenrechte festgestellt, dass das geplante Anti-Terror-Gesetz der Schweiz gegen die Menschenrechte verstosse. Es wäre ihrer Meinung nach eine gefährlicher Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition weltweit.
In der Herbstsession hatten sich die eidgenössischen Räte im Kampf gegen den Terrorismus auf polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus geeinigt. Daneben stellt eine neue Terrorismus-Strafnorm das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Gegen diese Vorlage wird derzeit kein Referendum ergriffen.
(SDA)