Eine defekte Elektroinstallation im Hafen hatte 2017 zum Unglück geführt. Angeklagt wurden zum einen die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen auch ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde. Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären.
Die vom erstinstanzlichen Regionalgericht verhängten bedingten Geldstrafen reichen von 110 bis zu 300 Tagessätzen. «Bei der Sicherheit kann man nicht vorsichtig genug sein», betonte die Richterin.
Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht aber nicht für angezeigt, da die Angeklagten diesen Unfall nicht gewollt hätten und nun mit ihrer Schuld leben müssten. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
Zum Unfall kam es, als ein Hund im Mai 2017 im Hafen einen Zaun berührte und darauf leblos ins Wasser fiel. Die Halterin sprang ins Wasser, um das Tier zu retten. Dabei erlitt sie einen Stromschlag. Eine Passantin, die zu Hilfe eilte, erlitt ebenfalls einen tödlichen Stromschlag.
(SDA)