Mehr als die Hälfte der schweren Verletzungen geht auf einen Selbstunfall zurück, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) am Dienstag mitteilte. Die Hälfte aller schweren Kollisionen wird von anderen Verkehrsteilnehmenden verursacht. E-Bikes werden dabei häufig übersehen oder zu spät wahrgenommen. Der E-Bike-Boom sei weiterhin ungebrochen, noch immer werden jedes Jahr mehr E-Bikes verkauft, heisst es weiter.
Welche Unfälle sind am häufigsten?
Drei Fünftel der schweren Verletzungen passieren bei Schleuder- oder Selbstunfällen, zwei Fünftel bei Kollisionen. Die Unfallprotokolle der Polizei zeigen laut BFU, dass von diesen Kollisionen nur gut jede dritte von der Person auf dem E-Bike verursacht wird. Bei mehr als der Hälfte (55 Prozent) ist eine andere beteiligte Person allein für die Kollision verantwortlich. In den restlichen Fällen trifft beide eine Mitschuld.
Geschwindigkeit wird zum Problem
Der häufigste Grund für eine Kollision sei die Missachtung des Vortritts. Dabei nähmen die Kollisionsgegner den E-Bikern häufiger den Vortritt als umgekehrt.
Andere Verkehrsteilnehmer hätten mitunter Mühe, die Geschwindigkeit von E-Bikes richtig einzuschätzen. Dies, weil ein E-Bike kaum von einem herkömmlichen Velo zu unterscheiden sei. Ausserdem übersehen andere Verkehrsteilnehmende laut BFU E-Bikes oft oder nehmen sie zu spät wahr. Dieses Problem besteht auch bei anderen Zweiradfahrern.
Diese können ihr Unfallrisiko senken, indem sie jederzeit mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden rechnen und defensiv sowie vorausschauend fahren. Aufgrund der höheren Geschwindigkeiten auf dem E-Bike bleibe weniger Zeit, um auf Unvorhergesehenes zu reagieren, der Bremsweg sei länger.
Mehr Sichtbarkeit und Helm für mehr Schutz
Bessere Sichtbarkeit helfe ebenfalls, Unfälle zu verhindern: Die BFU empfiehlt auch tagsüber das Fahren mit Licht und das Tragen einer Leuchtweste. Die BFU setzt sich ausserdem dafür ein, dass auch auf «langsamen» E-Bikes (Tretunterstützung bis 25 km/h) ein Velohelm-Obligatorium eingeführt wird. Auf schnellen E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h) ist der Helm bereits Pflicht.
Die Sicherheit der E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer hänge aber noch von weiteren Aspekten ab. Die BFU weist auf eine Vielzahl wirksamer Massnahmen hin, zum Beispiel eine umfassende Strassennetzplanung zugunsten des Velo- und E-Bike-Verkehrs, tiefe Geschwindigkeitslimits auf Strassen innerorts und die Überprüfung von Normen hinsichtlich ihrer E-Bike-Tauglichkeit. (SDA)