Der Staat greift gegen Corona-Sünder rigoros durch. Wer sich nicht an die vom Bundesrat verordneten Notstandsregeln hält, riskiert Bussen und Strafregistereinträge.
So wurde beispielsweise Solariumbetreiber Josef S.* (55) aus St. Margrethen SG verurteilt, weil er sein Selbstbräunungsstudio zwei Tage länger offen hielt als erlaubt (BLICK berichtete). Nebst 1000 Franken Busse und 700 Franken Gebühren ist auch der gute Leumund futsch – Josef S. ist nun vorbestraft!
S. steht nicht allein da: Bis Ende letzter Woche hat nur schon die Kantonspolizei Wallis gegen 25 Personen Anzeige erstattet, in Bern wird gegen die Verantwortlichen mehrerer Skigebiete ermittelt, die den Betrieb trotz Versammlungsverbot weiterführten.
«Das ist verfassungswidrig!»
Bloss: In Justizforen wird darüber debattiert, ob die Corona-Verurteilungen überhaupt verfassungskonform sind! Als «ausserordentlich heikel» bezeichnet etwa Marcel Niggli (59), Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg, die Rechtmässigkeit der Verurteilungen.
Und ergänzt mit Bezug auf Artikel 1 des Strafgesetzbuches: «Eine Strafe braucht ein Gesetz als Grundlage.» Und genau das sei bei der sogenannten Covid-19-Verordnung 2 eben gerade nicht der Fall.
Die Normen im Epidemiengesetz reichen laut Niggli nicht aus, um Personen zur Verantwortung zu ziehen, da es sich bei Strafen nicht um notwendige Massnahmen handle.
«Insofern hat der Bundesrat auch überhaupt keine Kompetenz, Strafnormen zu erlassen wie in der Covid-Verordnung. Das ist verfassungswidrig», ist Marcel Niggli überzeugt. Auch über Notrecht bekomme die Exekutive keine Rechtfertigung zum Erlass von Strafbestimmungen.
Ständerat Caroni: Sünder müssen verurteilt werden
FDP-Ständerat Andrea Caroni (39), selbst Anwalt, sieht die Sache anders. Er verweist auf Artikel 185 der Bundesverfassung, wonach der Bundesrat eingreifen könne, «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu begegnen.»
In seinen Augen sei es rechtens, dass Verurteilungen gestützt auf Notrecht erfolgen, so Caroni. «Eine Regel ohne Sanktion hat wenig Biss. Der Staat muss gegenüber Renitenten durchgreifen können.»
Es sei wenig sinnvoll, den strafrechtlichen Aspekt anders zu betrachten als die übrigen Regeln der Covid-Verordnung. Auch jene gehörten in Normalzeiten in ein Gesetz, stünden nun aber temporär in der Verordnung.
Fragezeichen bei Verurteilungen sieht Jurist Caroni aber sehr wohl. Dies beispielsweise, wenn der Verurteilte kein Unrechtsbewusstsein hatte und die Tragweite der Regel nicht erkennen konnte.
*Name geändert
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch