Das sagt Staatsanwalt Simon Burger zum Nock-Prozess
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10 Monate unbedingter Knast:Das sagt Staatsanwalt Simon Burger zum Nock-Prozess

Strafe ist ihm zu mild
Staatsanwalt meldet zum Urteil gegen Freddy Nock Berufung an

Die Staatsanwaltschaft Zofingen AG hat zur erstinstanzlichen Verurteilung des Hochseilartisten Freddy Nock Berufung angemeldet. Sie will eine höhere Strafe.
Publiziert: 23.12.2019 um 10:08 Uhr
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Aktualisiert: 23.12.2019 um 14:46 Uhr
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Freddy Nock mit siegessicherem Lächeln am Morgen vor seinem Prozess in Zofingen.
Foto: Keystone

Vor dem Bezirksgericht Zofingen AG forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von 7,5 Jahren für den Hochseilartisten Freddy Nock (55). Veruteilt wurde der Mann schliesslich nur zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berufung dagegen angemeldet. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mit.

Die Anmeldung der Berufung bedeute, dass die Staatsanwaltschaft erst nach Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils entscheide, ob sie Berufung einlegen werde, heisst es in der Mitteilung.

Der Verteidiger gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt, man habe ebenfalls Berufung angemeldet.

Kissen auf Kopf gedrückt

Das Bezirksgericht Zofingen befand Nock am 11. Dezember der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau Ximena schuldig.

Laut Staatsanwaltschaft sei es wiederholt zu massiver Gewalt gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte Nock auch wegen der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung angeklagt.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Sachverhalte seien nicht belegt. Der Tötungsvorsatz sei eine Erfindung der Staatsanwaltschaft. Es sei jedoch richtig, dass die Streitigkeiten jeweils hässlich ausgetragen worden seien.

Nock hatte gemäss Urteil versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Kissen zu ersticken. Er habe die Frau aufs Bett geworfen und das Kissen mit beiden Händen auf den Kopf der Frau gedrückt, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Diese habe sich leblos gestellt, daher sei nichts Schlimmeres geschehen.

Aus Sicherheitshaft entlassen

Nock wurde vergangene Woche acht Tage nach seiner Verurteilung aus der Sicherheitshaft entlassen. Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts hatte die entsprechende Beschwerde von Nock gutgeheissen. Sie schätzte die Flucht- und Wiederholungsgefahr anders ein als das Bezirksgericht Zofingen. (SDA/noo)

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