Bei seiner letzten Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern (23 Monate Knast) im Jahr 2005, versprach der pädosexuelle Freizeit-Clown X. Y.* (54) noch hoch und heilig: «Ich will mich von nun an von Kindern fernhalten. Ich finde selber nicht in Ordnung, was ich gemacht habe.»
Ein falsches Versprechen, denn am 24. September musste er sich wieder vor dem Bezirksgericht Meilen ZH verantworten. Zu den neuen Opfern des Beschuldigten gehörten seine leibliche Tochter, sein Stiefsohn sowie ein Chorknabe der Kirche.
Am Mittwoch wurde der Mann vom Bezirksgericht Meilen wegen mehrfacher sexueller Nötigung, Schändung und mehrfacher sexuelle Handlung mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Strafe wird zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme (kleine Verwahrung) aufgeschoben. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren und eine Verwahrung.
Tochter musste seinen Penis massieren
Der bekennende Pädophile hatte sich an die alleinerziehende Mutter eines kleinen Buben herangemacht. Im Herbst 2009 begann er, dem Neunjährigen vor dem Ins-Bett-Gehen an den Penis zu greifen – und zu massieren, so die Anklage. Bis sich der Bub zu wehren begann.
«Ein Ausrutscher», gab sich X. Y. reuig. Nur: Die Übergriffe wurden noch hässlicher. Der Pädo-Clown schwängert seine Freundin. Das Kind (ein Mädchen) kommt 2003 zur Welt. Der Pädophile wartet, bis es fünf Jahre alt ist. Dann beginnt er, sich auch an ihr zu vergehen.
Laut Anklageschrift spielte X. Y. während eineinhalb Jahren mit dem Kind regelmässig «das Spiel, dass sein Penis lebendig sei und reden könne». So brachte er das unschuldige Mädchen dazu, dass sie sein Glied streichelte und massierte. «Es war nur eine Berührung, es sagte Hallo zum Pfiffeli.» So spielte der Pädophile den Missbrauch herunter.
«Er griff mir in die Hose»
Überdies hatte er das Mädchen in aufreizenden Posen fotografiert und das Bild abgespeichert. «Ein Schnappschuss», so der Pädo-Vater. «Haben Sie auch vor dem Kind onaniert?», wollte Gerichtspräsident Jürg Meier wissen. «Nein, ich kann mit Mädchen gar nichts anfangen.»
Die Taten kamen ans Licht, weil X. Y., der auch für eine Kirchgemeinde tätig war, 2018 in einem Gottesdienst einen Buben (10) kennenlernte – und ihm Nachhilfe gab. Der Unterricht gestaltete sich, in dem sich die beiden abwechselnd den Penis massierten. Dreist behauptet der Pädo vor Gericht: «Die Initiative kam von ihm aus. Er griff mir unvermittelt in die Hose.»
Bei einem Rückfall droht die Verwahrung
Gerichtspräsident Jürg Meier fand beim Missbrauch von dessen eigener Tochter deutliche Worte: «Das fünfeinhalb Jahre alte Kind war nicht in der Lage, die Handlungen ihres Vater einzuordnen.» Auch bei seinem Stiefsohn und dem Chorknaben habe er die Vertrauenssituation ausgenützt. «Es ging Ihnen nur um Ihre sexuelle Befriedigung.»
Staatsanwältin Catherine Gigandet, die eine Verwahrung gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil «grundsätzlich» zufrieden. «Ob er tatsächlich massnahmefähig ist, wird sich zeigen. Immerhin wurde ihm bei einem Rückfall die Verwahrung in Aussicht gestellt.»
Das Urteil kann von beiden Parteien noch ans Obergericht weitergezogen werden.
* Name geändert