Am Morgen des 28. Juli 2019 endete das Leben von Verena K.* (†24) jäh. Ihr Freund Jürgen T.* (35) hatte die junge Frau in Au ZH brutal getötet. Nun muss er sich vor Gericht für diese Tat verantworten.
Am Donnerstag gaben vor dem Bezirksgericht Horgen Staatsanwalt Adrian Kaegi und Strafverteidiger Johannes Glenck ihre Anträge bekannt. Der Ankläger fordert für Jürgen T. wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den Anwalt des Angeklagten sind 10 ¼ Jahre Knast wegen vorsätzlicher Tötung angemessen, da die Tat ungeplant gewesen sei.
Im Schlaf überrascht
Für den Staatsanwalt hätte das Vorgehen von Jürgen T. aber skrupelloser nicht sein können. «Er hat sie im Schlaf überrascht und wortwörtlich massakriert.» Vor dem Messerangriff habe Jürgen T. seinem Opfer eine Schaumweinflasche mehrfach über den Kopf geschlagen und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
«Erschreckend war auch sein Nachtatverhalten», führte Kaegi aus. Der Beschuldigte habe seinen kleinen Sohn (sieben Monate alt) allein in der Wohnung zurückgelassen. «Er musste die Tat mitanhören», ist der Staatsanwalt überzeugt. Ein Nachbar sei frühmorgens von einem lang gezogenen Schrei aus dem Schlaf gerissen worden. Als Tatmotiv nannte der Staatsanwalt, dass sich Verena K. einem anderen Mann zugewandt habe. Die Anwältin der Opferfamilie schloss sich der Argumentation des Staatsanwaltes an und verlangte Genugtuung von 110'000 Franken.
«Eine Verzweiflungstat»
Der Verteidiger des Deutschen sieht die Sache allerdings anders. Verena K. habe sich zum wiederholten Mal von Jürgen T. getrennt. «Sie konnten nicht miteinander, aber auch nicht ohne einander.» Sein Mandant habe auch nichts von dieser Liebschaft gewusst. Zum Auslöser meinte Glenck: «Jürgen T. wollte seine Freundin mit einem Sektfrühstück überraschen. Doch sie hat ihn zurückgewiesen. Es war eine Verzweiflungstat.»
Das Urteil folgt am 15. Juli.
*Namen geändert