Australischer Kardinal wegen Missbrauch verurteilt
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Sechs Jahre Haft:Australischer Kardinal wegen Missbrauch verurteilt

Er missbrauchte zwei 13-jährige Chorknaben
Kardinal Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt

50 Jahre Haft drohten dem australischen Kardinal George Pell. Ein Gericht in Melbourne gab am Mittwoch nun das Strafmass bekannt: Der 77-Jährige muss lediglich sechs Jahre hinter Gittern verbringen.
Publiziert: 13.03.2019 um 01:20 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2019 um 10:16 Uhr
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Der australische Kardinal George Pell wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Der australische Kardinal und ehemalige Vatikan-Finanzchef George Pell ist Ende Februar wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden (BLICK berichtete). Jetzt gab das Gericht in Melbourne das Strafmass bekannt: Der 77-Jährige muss für sechs Jahren ins Gefängnis!

Damit blieb der Vorsitzende Richter Peter Kidd deutlich unter der möglichen Höchststrafe von 50 Jahren. Pell bestreitet alle Vorwürfe. Der ehemalige Vertraute von Papst Franziskus geht gegen das Urteil in Berufung.

Lebensleistung wertet Richter als strafmindernd

Der Kurienkardinal war bereits im Dezember von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden, in den 1990er-Jahren zwei damals 13 Jahre alte Chorknaben missbraucht zu haben. Zu jener Zeit war Pell Erzbischof der australischen Millionenmetropole. Seit Ende Februar sitzt er schon im Gefängnis. Der Berufungsprozess wird vermutlich im Juni beginnen. Strafmindernd wertete Richter Kidd unter anderem Pells Alter, seinen Gesundheitszustand und seine Lebensleistung.

Als Finanzchef war der Australier praktisch die Nummer drei des Vatikans. Pell gehörte auch zu den engsten Beratern des Papstes. Er ist der bisher ranghöchste katholische Geistliche, der wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde. Wegen der Vorwürfe liess er sich bereits vor zwei Jahren beurlauben. Offiziell war er als Finanzchef jedoch noch bis Februar im Amt.

Vatikan will Berufungsprozess abwarten

Der Vatikan hatte kurz nach der Veröffentlichung des Urteils erklärt, auf sofortige Konsequenzen gegen Pell zu verzichten. Der Kirchenstaat wolle das Berufungsverfahren abwarten. Pell habe «das Recht, sich bis in die letzte Instanz zu verteidigen», erklärte ein Papstsprecher. Pell sei zudem immer noch Priester und Kardinal. Der Vatikan habe jedoch ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet.

Der Fall werde nun von der Kongregation für die Glaubenslehre geprüft, einer Zentralbehörde der römisch-katholischen Kirche. Im Fall von Missbrauchsvorwürfen kann sie Untersuchungen einleiten, die im äussersten Fall zum Ausschluss eines Beschuldigten aus dem Priesterstand führen können. Dies ist die Höchststrafe in der katholischen Kirche.

Wegen weltweiter Missbrauchsskandale steht Papst Franziskus derzeit stark unter Druck, hart gegen Täter in den eigenen Reihen vorzugehen. Ein historisches Gipfeltreffen im Vatikan mit den Spitzen der Bischofskonferenzen der Welt ging Ende Februar allerdings ohne konkrete Massnahmen zu Ende. (nim/SDA)

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