Selina (32) wird nach Buchung bei Onlineportal Ebookers kalt geduscht
Ibiza einfach – Airline streicht Rückflug

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Nicht bei jedem laufen sie reibungslos ab.
Publiziert: 04.06.2023 um 12:41 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2023 um 17:12 Uhr
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Selinas Rückflug von Ibiza nach Zürich wurde gestrichen.
Foto: Getty Images
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Camille KündigRedaktorin SonntagsBlick

Die Schlange vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich reichte diesen Donnerstag zeitweise bis 200 Meter ins Terminal hinein. Doch nicht nur kurz vor dem Abheben brauchen Reisende starke Nerven.

Selina* (32) plant für Juli Badeferien auf den Balearen. Gebucht hat sie schon im Februar, über das Onlineportal Ebookers. Dann die kalte Dusche: Per E-Mail erfährt sie, dass der Rückflug mit der dänischen Flexflight gestrichen ist.

«Ich hätte nichts gegen ein paar zusätzliche Tage Ibiza, aber mein Chef wäre wohl nicht erfreut», so die Zürcherin. Sie meldet sich bei Ebookers. Was folgte, war tagelange Ungewissheit. «Zwanzig lange Minuten telefonierte ich auf Englisch mit einem Herrn, der mir schliesslich empfahl, mich an die Airline zu wenden.» Die schrieb zurück: «Sie müssen sich an das Reisebüro wenden, bei dem Sie das Ticket gekauft haben.» Nun will man sich bei Ebookers der Sache doch annehmen. Selina: «Allerdings hing ich wieder zwanzig Minuten an der Strippe.» Irgendwann bietet ihr die Plattform eine Rückerstattung an: rund 115 Franken. Kein guter Kompromiss, findet Selina: «Ich habe Mehraufwand und muss ein neues Ticket organisieren, dieses kostet nun 230 Franken! Wer zahlt die Differenz?»

Dass Flüge mehr oder weniger kurzfristig gestrichen werden, kommt immer wieder vor. Müssen Reisende dann einen Ersatzflug buchen, können schnell höhere Kosten entstehen. Simon Sommer, Jurist für Fluggastrecht bei cancelled.ch: «Grundsätzlich hat man bei Annullierungen, die mehr als 14 Tage vor Flug vorgenommen werden, weniger Rechte, als wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird.» Konkret: Die Airline ist dann zwar den Kaufpreis schuldig, nicht aber eine allfällige Differenz für das neue Ticket oder für Gebühren separat gebuchter Hotels. Immerhin kann man in diesem Fall auf einer Umbuchung beharren.

Meist bieten die Airlines einen alternativen Flug mit der eigenen Flotte an – je nach Destination geht der nächste aber erst am Folgetag. Reisejurist Sommer: «Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass Airlines auch auf andere Fluggesellschaften umbuchen müssen, wenn sie selbst keine adäquaten Alternativen anbieten können. Nur sieht die Realität oft anders aus – sie winken ab.»

Damit der Ferienplausch nicht getrübt wird, empfiehlt Sommer: «Buchen Sie Flüge stets direkt bei der Airline, das verhindert ein Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten.» Auch wichtig: Die Hin- und Rückreise zusammen buchen, damit bei einer Annullation beide Flüge rückerstattungsfähig sind. Kauft man beim selben Anbieter eine Pauschalreise – die Flüge und mindestens eine Übernachtung –, sei man zudem doppelt geschützt: durch die EU-Fluggastrechteverordnung und das Pauschalreisegesetz.

* Name geändert

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