Schweizer Männer-Verband klagt an
Väter sind bei Trennungen die Verlierer

Das neue Unterhaltsrecht gilt seit mehr als einem Jahr. Nun motzen die Männer: Vor Gericht gelte immer noch die traditionelle Rollenverteilung. Der Verband Männer.ch klagt an, dass Väter bei Trennungen immer noch die Verlierer sind.
Publiziert: 18.03.2018 um 12:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:55 Uhr
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Der Verband Männer.ch sagt, dass Väter bei Trennungen immer noch den Kürzeren ziehen. Und das trotz des neuen Unterhaltsrecht, das seit mehr als einem Jahr gilt. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Gerichte benachteiligen getrennte Väter – das sagt der Verband Männer.ch. Und das obwohl seit knapp 15 Monaten das neue Unterhaltsrecht gilt. Jedoch werde es «diskriminierend umgesetzt». Das bedeutet, dass die Männer trotz Reform bei einer Trennung den Kürzeren ziehen und sie lediglich zur Kasse gebeten werden. Oft bleibe ihnen nur die Rolle als Zahlvater.

«Uns sind Fälle bekannt, wo ein Mann 50 oder mehr Prozent der Betreuungsarbeit geleistet hat – und trotzdem bekam nach der Trennung die Frau die Obhut, während er wieder voll arbeiten musste», sagt Co-Geschäftsleiter Nicolas Zogg in der «NZZ am Sonntag».

Unterhaltsbeiträge überall anders

Die Fachwelt teilt in diesem Punkt die Kritik der Männer: Können sich die Eltern über die Betreuung nicht einigen, sind die Chancen der Väter gering. Die Mutter könne die geteilte Obhut praktisch verhindern, wenn sie es darauf anlegt.

Doch nicht nur deswegen ist das neue Recht umstritten. Eine erste Bilanz zeigt, dass vielerorts ganz unterschiedlich beurteilt wird, ab wann der betreuende Elternteil auch selber wieder eine Erwerbstätigkeit übernehmen muss. Und auch die zu zahlenden Unterhaltsbeiträge werden überall  anders festgesetzt. Die Differenz beträgt hunderte Franken pro Monat.

Dabei sollte das neue Gesetz allen Kindern den gleichen Unterhaltsanspruch gewähren - egal, ob die Eltern verheiratet waren, oder nicht. Die erste Neuerung, die dafür sorgen sollte: der Betreuungsunterhalt. Dieser soll die Kosten jenes Elternteils decken, der die Betreuung übernimmt und daher nicht selber für sich sorgen kann. In der Praxis führt er häufig dazu, dass auch unverheiratete Männer für die Leistung der Ex-Partnerin Geld überweisen müssen. Das war zuvor nicht der Fall.

Betreuung soll gleichmässiger verteilt werden

Als Gegenstück setzte das Parlament ein Zeichen, um die Betreuung gleichmässiger zu verteilen. Es forderte die Gerichte auf, auf Antrag auch die Option der alternierenden Obhut prüfen, also ob sich Mutter und Vater die Betreuung des Nachwuchs teilen können.

Männer.ch kritisiert, dass im Streitfall der Mutter die Betreuung und dem Vater die Arbeit zugeteilt wird. Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht, sagt dazu, die Politik hätte den Gerichten engere Richtlinien setzen sollen. Den Vätern rät Schweighauser, sich schon während der Beziehung ihre Rolle in der Familie gut zu überlegen. «Sie sollten sich schon während der Beziehung gut überlegen, welches Betreuungsmodell sie wählen.» Bei einer Trennung würden die Gerichte oft das bisher gelebte Modell fortführen. (paf)

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