Wegen Fehlschlags angeklagt
Zürcher Obergericht spricht Golfspieler frei

Weil er mit einem Golfball einen anderen Spieler verletzte, musste ein Senior bereits zum zweiten Mal vor Gericht antraben. Doch auch das Obergericht sprach ihn heute frei – ebenso wie den Betreiber des Golfplatzes.
Publiziert: 22.07.2016 um 10:07 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 13:25 Uhr
Auf dem Golfplatz Kyburg in Kemptthal bei Winterthur war es zum Unfall gekommen.
Foto: Google Streetview

Ein Fehlschlag beim Golfen brachte einen Senioren vors Zürcher Obergericht. Der heute 67-jährige Mann hatte vor sechs Jahren auf dem Golfplatz Kyburg im zürcherischen Kemptthal bei Loch 9 den Abschlag verhauen. Der Ball flog 60 Meter weit – direkt ins Gesicht eines anderen Golfers. Dieser zog sich eine Rissquetschwunde an der Unterlippe, eine Zahnschmelzabsprengung an zwei Zähnen sowie eine Zahnfraktur zu.

Der Verletzte zeigte den Golfspieler daraufhin wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten und fahrlässiger Körperverletzung an – und mit ihm den Betreiber sowie den Planer des Golfplatzes. Der Unfall hätte verhindert werden können, war die Anwältin des Opfers überzeugt. Eine Position, die auch die Staatsanwaltschaft vertrat. Sie forderte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 40 bis 80 Tagessätzen. Das Opfer wollte zudem Schadenersatz und eine Genugtuung in der Höhe von fast 180'000 Franken.

Forderungen, auf die das Obergericht nicht einging. Sie sprach Golfspieler und Golfplatzbetreiber frei, wie aus dem heute publizierten Urteil hervorgeht. Gegen den Planer des Platzes wurde das Verfahren eingestellt. Das Golfball-Opfer muss den drei Beschuldigten je eine Prozessentschädigung von je 9000 Franken zahlen, das Gericht zahlt ihnen zudem je 9600 Franken für die Untersuchung und das erstinstanzliche Verfahren. Für das Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren wurde das Opfer auf den Zivilweg verwiesen.

Bereits in erster Instanz waren die drei Angeklagten freigesprochen worden, woraufhin der Geschädigte den Fall weiter ans Obergericht zog. Das nun erfolgte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA/lha)

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