Es war einer der schlimmsten Pädo-Fälle der Schweiz: Roland W. hatte von 1994 bis zu seiner Festnahme Anfang 2015 insgesamt zehn Knaben zwischen 8 und 15 Jahren sexuell missbraucht. Das Bezirksgericht Dietikon ZH hatte den heute 53-jährigen Schweizer im Mai 2017 wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie und anderen Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und vier Monaten verurteilt.
Am Freitagmorgen stand er vor dem Obergericht. Roland W. will eine Reduktion der Strafe auf sieben Jahre erwirken. Es sei gewiss nicht in Ordnung, was er getan habe, sagte er vor Obergericht. Er betonte, wie leid ihm alles tue. Seine Taten müssten auch bestraft werden, aber das verhängte Strafmass finde er «extrem hoch». Vor dem Bezirksgericht hatte die Verteidigung noch eine dreijährige teilbedingte Strafe als angemessen bezeichnet.
Die Staatsanwältin beantragte eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 12 Jahre. Wegen einzelner erstinstanzlich festgestellter Verjährungen war das ein Jahr weniger als vor der dem Bezirksgericht.
Opfer sediert
Nach jahrelangem Leugnen gestand der Beschuldigte zum ersten Mal, er habe tatsächlich die Buben manchmal sediert. Dies aber nur, wenn er die Übergriffe habe filmen wollen, «nicht bei jedem Besuch bei mir». Er habe verhindern wollen, dass sie die Aufnahmen und die gefilmten sexuellen Handlungen mitbekämen. Die sonstigen Handlungen seien «eher ein Töple im Dunkeln unter der Decke» gewesen.
Er habe ihnen – je nach Alter – jeweils eine Viertel bis eine halbe Tablette eines wirksamen Schlafmittels gegeben. Er verneinte vehement, den Buben das Medikament in einem Getränk verabreicht zu haben. Er habe es ihnen als Tablette gegeben unter dem Vorwand, es könnte ihnen sonst auf dem Wasserbett übel werden.
Wie eine Richterin anmerkte, hat allerdings kein einziger der Geschädigten jemals von einer Tablette erzählt. Alle hätten aber ansonsten detailgetreu die Vorfälle geschildert, so weit sie sie im Wachzustand erlebt hatten. Und sie hätten übereinstimmend das Getränk erwähnt.
«Staatsanwaltschaft fehlt Unrechtsbewusstsein»
Der Verteidiger setzte sich mit allen Kräften für seinen Mandanten ein. Er führte juristische Spitzfindigkeiten ins Feld und machte Verfahrensmängel geltend. So seien einige Opferaussagen aus der Untersuchung nicht verwertbar – diesbezüglich aber «fehlt der Staatsanwaltschaft jegliches Unrechtsbewusstsein».
Der Beschuldigte, der sich seit einigen Monaten im vorzeitigen Strafvollzug befindet, hat mittlerweile die Therapie begonnen, die das Bezirksgericht angeordnet hatte. Und er demonstrierte deren positive Wirkung. Dank der Therapie habe er erkannt, was er den Kindern angetan habe, beteuerte er. Dank der Therapie habe er auch die Sedierung eingestanden.
Das Gericht hat das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dietikon ZH vom Mai 2017 aber weit gehend bestätigt. Der Mann wurde schuldig gesprochen der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Pornografie und weiterer Delikte. Den Opfern muss er Entschädigungen zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Das Urteil des Bezirksgerichts Dietikon hatten sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft ans Obergericht weitergezogen. Der Staatsanwältin waren die 9 Jahre 4 Monate Freiheitsstrafe zu wenig. Sie forderte vor Obergericht 12 Jahre.
Der Beschuldigte seinerseits wollte eine Reduktion des Strafmasses auf sieben Jahre erreichen. Er wisse zwar, dass es «nicht in Ordnung» sei, was er getan habe, sagte er. Er wisse auch, dass seine Taten durchaus betraft werden müssten. Aber das erstinstanzliche Strafmass finde er denn doch «extrem hoch». Mit seinem Anliegen der Strafreduktion scheiterte der Mann nun in der zweiten Instanz. (neo/SDA)
* Name bekannt