«Es war eine sehr belastende Zeit»
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Wirtepaar wurde weggemobbt:«Es war eine sehr belastende Zeit»

Sonst droht die Zwangsräumung!
Zürcher Beizer müssen Sennhütte sofort verlassen

Nach monatelangem Krieg mit dem Kanton und Einheimischen wollten Urs Merkli (64) und Angela Schulz (57) die Sennhütte über dem Tösstal verlassen. Bisher ist das Zürcher Beizer-Pärchen nicht ausgezogen. Jetzt droht das Bezirksgericht Hinwil mit Zwangsräumung.
Publiziert: 11.06.2019 um 14:50 Uhr
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Urs Merkli und Angela Schulz müssen ihre Beiz bald verlassen.
Foto: Daniel Kellenberger

Autopneus zerstochen, mit Hundekotsäckli beworfen und Anzeigen bombardiert. Das Pächterpaar der Sennhütte im Tösstal musste sich in den letzten Monaten vieles gefallen lassen. Doch dann wollten Urs Merkli (64) und Angela Schulz (57) einen Schlussstrich ziehen. Nach monatelangem Krieg mit Kanton und Einheimischen wollten sie einfach nur noch weg. Das sagte das Paar im April 2019 zu BLICK.

Doch die Ex-Pächter sind noch immer nicht aus dem Berggasthaus ausgezogen. Deswegen kam der Fall vor das Bezirksgericht Hinwil. Und dort wurde am Dienstag entschieden: Die Zürcher Beizer müssen die Liegenschaft sofort räumen - sonst droht die Zwangsräumung. Das berichtet «Züriost». Dazu müssen Schulz und Merkli die Gerichtskosten von 750 Franken und eine Parteientschädigung von 1000 Franken bezahlen.

Kein Termin für Auszug gefunden

Zuvor erklärte das Paar vor Gericht, dass es finanziell am Ende sei. Einfach ausziehen und etwas Neues beginnen, sei unmöglich. Sie könnten erst die Hütte verlassen, sobald die versprochene Abfindung von 20'000 Franken gezahlt sei.

Nur: Das Geld werde erst dann gezahlt, wenn das Paar ausgezogen sei. So habe es das Mietgericht bereits entschieden. Dagegen wehrte sich Merkli aber. «Wir haben dem Kanton frühzeitig gesagt, dass wir die Mittel für den Umzug nicht haben», sagte er laut «Züriost» vor Gericht. Dann habe man versucht gemeinsam einen Termin für den Auszug zu finden - ohne Erfolg.

20'000 Franken werden nicht bezahlt

Das sah der Anwalt des Kantons anders. Er widersprach den Vorwürfen der Ex-Pächter. Und stellte klar: Bei der vereinbarten Abfindung handle es sich um eine Abgangs- und keine Umzugsentschädigung. Die Bedingungen seien klar gewesen. Und diese seien von dem Paar nicht erfüllt worden. Daher würden die 20'000 Franken auch nicht bezahlt.

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Eigentlich möchte das Paar ihren Traum vom eigenen Restaurant nicht so schnell begraben. Im April 2019 sagte Merkli noch zu BLICK: «Wir werden es an einem anderen Ort noch einmal probieren - und hoffentlich Erfolg haben.» (jmh/hah)

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