Es bleibt dabei: Der Ausbruch zusammen mit Gefängnisaufseherin Angela Magdici hat für den verurteilten Vergewaltiger Hassan Kiko juristische Konsequenzen. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil heute in zweiter Instanz bestätigt: Kiko muss sechs Monate zusätzlich hinter Gitter, weil er die Aufseherin, die im Gefängnis zum Paar wurden, zur Flucht angestiftet hat.
Hassan Kiko und seine Angela sind inzwischen verheiratet. Sie hat seinen Namen angenommen, heisst heute Angela Kiko. Vor Gericht erschien sie heute aber nicht.
Kiko erzählte vor Gericht, dass sie ihn wöchentlich besuche. Zudem rufe er sie dreimal pro Woche an und schreibe ihr regelmässig.
Bezogen auf die Tat sagte Kiko, er habe «Blut geweint», weil er zu Unrecht verurteilt worden sei. Da habe er mit Magdici über die Flucht gesprochen. «Sie sagte erst mal Nein.» Aber sie seien verliebt gewesen. Der Zellengenosse habe nichts gemerkt.
«Bonnie und Clyde»
Beim erstinstanzlichen Prozess am Bezirksgericht Dietikon hatte Kiko eingeräumt, dass die Idee zur Flucht von ihm gekommen sei und er die Gefängnisaufseherin mehrmals um Hilfe gebeten habe. Er habe aber keinen Druck auf sie ausgeübt, betonte er.
Kikos Anwalt sprach von einer «romantischen Flucht», die vom syrischen Häftling und der Aufseherin als eine Art «Bonnie und Clyde ohne Maschinengewehre» gemeinsam geplant worden sei.
Das Bezirksgericht Dietikon hatte ihn trotzdem verurteilt. Die Freiheitsstrafe von sechs Monaten kommt zu den insgesamt fünfeinhalb Jahren dazu, die er bereits wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen und eines früheren Delikts verbüssen muss. Kiko hatte das Urteil daraufhin weitergezogen.
Aufseherin ebenfalls bestraft
Seine Frau Angela Kiko wurde bereits im Januar wegen Entweichenlassens eines Gefangenen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bestraft. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Nach ihrer Flucht aus dem Gefängnis Dietikon setzten sich Hassan Kiko und seine Aufseherin mit dem Auto nach Norditalien ab. Wenige Wochen später wurden sie dort verhaftet. (neo/lha)