Heiko S.* (48), bekannt unter dem Namen Huren-Heiko, hält die Schweizer Polizei in Atem. Der wegen des Betriebs illegaler Bordelle verurteilte Deutsche reiste am 6. Januar unerlaubterweise in die Schweiz ein. Er verstiess damit gegen ein vom Staatssekretariat für Migration verhängtes Einreiseverbot.
Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, der BLICK vorliegt, kam Huren-Heiko vermutlich in der Region Basel über die Grenze. In der Folge wurde er am 10. Januar um 18 Uhr in Glattbrugg ZH verhaftet.
2100 Franken plus Verfahrenskosten
Die Polizei behielt Heiko S. einen Tag lang in Haft. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt und wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts des Landes verwiesen. Weil er gemäss Strafbefehl bereits im Juni 2018 von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war, wurden weitere 600 Franken fällig. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber BLICK, am 11. Januar einen Strafbefehl gegen Huren-Heiko erlassen zu haben. Der Strafbefehl ist laut Sprecher Erich Wenzinger jedoch nicht rechtskräftig, weil der Beschuldigte dagegen Einsprache erhoben hat.
Die Gründe für die Vorstrafen im Kanton Baselland sowie für die Verhängung des bis am 2. Oktober 2020 geltenden Einreiseverbots sind nicht bekannt.
Fest steht aber: Auch in Glattbrugg ZH hat «Huren-Heiko» mindestens eine Privatwohnung in ein Puff umgenutzt, nicht weit vom Ort entfernt, wo er verhaftet wurde. «Wir überlegen uns wegzuziehen, die Situation hier ist nicht tragbar», sagt ein Bewohner. Die Kapo Zürich bestätigt, dass man kürzlich einen entsprechenden Rapport verfasste.
Ob auf Gemeindegebiet noch weitere verbotene Etablissements bestehen, wolle man lieber nicht sagen, lässt der Gemeinderat über eine Sekretärin ausrichten. Auch zu den Sorgen der Anwohner gibt es keine Stellungnahme.
Vor Gericht gab er sich als Wohltäter
Am 13. Januar wurde Huren-Heiko vom Zürcher Obergericht wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen und zu einer Busse von 3800 Franken verurteilt. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich von letztem Mai.
Huren-Heiko hatte vor Obergericht nicht bestritten, mehrere Wohnungen in Zürich gemietet zu haben – jeweils drei bis vier gleichzeitig. Er habe diese Wohnungen aber lediglich im Sinne eines Gefallens für eine Reihe von «Damen» aus Deutschland angemietet und ihnen diese «zum Selbstkostenpreis weitervermietet», sagte er. «Ich war zu keiner Zeit ein Bordellbetreiber.» Viele der Frauen habe er aus Deutschland gekannt, wo er für deren Escort-Dienste Inserate erstellt habe.
Die Angaben zu seinem Beruf auf dem Strafbefehl vom 11. Januar zeichnen ein anderes Bild: Dort wird Heiko S. als «Bordellbetreiber, Diplomingenieur, Unternehmensberater, Wirt» bezeichnet.
* Name bekannt