Der Thurgauer Felix D.* (67) loggte sich auf der Online-Plattform «plauderstube.ch» ein, suchte sich ein junges Mädchen. Und er fand ein vermeintlich 13-jähriges Mädchen für seine verbotene Anmache.
Innert einer Woche steigerte sich der Pädophile zu immer übleren Wünschen an sein Opfer. Zum Glück steckte hinter der 13-jährigen «Larabella» ein verdeckter Ermittler der Zürcher Stadtpolizei.
Der entlarvende Chat mit der 13-jährigen Larabella
Im Januar 2019 schrieb «Witwer67» im Chat: «Häsch scho chlini brüst?» «Larabella» antwortete: «Na ja, bin 13.» Dies schreckte den Rentner überhaupt nicht ab, ganz im Gegenteil. Auch wenn sie klein seien, könne er doch «dran schlecken».
Darauf fragte das Mädchen zurück, was er da frage. Er frage genau das, was er jetzt mit ihr machen möchte, schrieb Felix D.
«Mein Opi ist so alt wie du»
Larabella machte ihm darauf klar, dass dies verboten sei – «min opi isch so alt wie du». Darauf der 67-Jährige: «Klar isch es verbote, aber wenns niemert weiss denn chammes scho mache.» Felix D. ist verwitwet. Er machte schliesslich Larabella den Vorschlag, zu ihr nach Hause zu kommen, damit sie ihm «sexy Unterwäsche» vorführen könne.
Schliesslich schickte der Rentner seinem Opfer noch zwei Fotos von seinem Penis, den er «massiert» haben möchte. Zudem machte er Larabella den Vorschlag, ihn anderntags am 29. Januar um 14 Uhr am Zürcher Hauptbahnhof zu treffen.
Am Bahnhof wartete die Polizei
Dort wurde Felix D. tatsächlich schon erwartet. Polizeibeamte verhafteten ihn an Ort und Stelle. Nach einem Tag Polizeihaft und einem Geständnis wurde der Rentner wieder auf freien Fuss gesetzt.
«Der Beschuldigte handelte dabei im Bewusstsein beziehungsweise in der Vorstellung, dass es sich bei Larabella um ein 13-jähriges Mädchen handelte», schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Er habe beabsichtigt, am Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Der Pädo-Rentner fühlte sich einsam
Am Mittwochnachmittag zeigte sich «Witwer67» vor dem Zürcher Einzelrichter Hans-Jürg Zatti geständig. «Was war denn der Auslöser, dass Sie sich auf diesen Chat eingelassen haben?», wollte der Richter wissen.
«Ich bin freiwillig in einer Therapie, doch es gab einige Auslöser», sagt Felix D. Er habe sich nach dem Tod der Frau einsam gefühlt, und die Decke sei ihm auf den Kopf gefallen.» Er habe aber noch nie Kontakte zu minderjährigen Mädchen gehabt.
Das Gericht verurteilte ihn zu acht Monaten Gefängnis bedingt. Neben einer Busse von 1000 Franken muss der Rentner Untersuchungs- und Gerichtskosten von 4300 Franken bezahlen. Der Richter: «Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eine einmalige Entgleisung handelte.»
*Name geändert